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Steigende Wolfszahlen

Wolf von der Liste der geschützten Arten streichen?

Der Wolf gehört nicht in unsere Kulturlandschaft und stellt eine Gefahr für Mensch und Tier dar, meint der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau. Er fordert Voraussetzungen, den Wolf zu bejagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Angesichts der gestiegenen Zahl an Wolfsrudeln in der Europäischen Union und auch in Deutschland fordert der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV), dass der Wolf von der Liste der geschützten Arten gestrichen wird. Bundes- und Landesregierung müssten auf europäischer und nationaler Ebene die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Wolf bejagt werden könne.

Gefahr für Mensch und Tier

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„Der Wolf gehört nicht in unsere Kulturlandschaft und bei der lauernden Gefahr für Mensch und Tier können Übergriffe nicht ausgeschlossen werden“, heißt es in der Resolution, die das Präsidium und die Kreisvorsitzenden des BWV vergangene Woche verabschiedeten. Bedauert wird, „dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung weiterhin stärker für den Wolf und weniger für die Bevölkerung vor Ort einsetzt und nicht hinter den Weidetierhaltern steht“.

Präventionsgebiet ausweiten, Maßnahmen entschädigen

Im Einzelnen fordert der Verband, dass das Präventionsgebiet auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet werde, damit jeder Weidetierhalter die Möglichkeit habe, Schutzzäune gegen Wolfsrisse zu errichten und andere Schutzmaßnahmen für die Nutztiere zu ergreifen, wobei sämtliche Kosten vom Land erstattet werden müssten. Dies müsse für den Aufbau der Zäune ebenso gelten wie für die Folgekosten wie zum Beispiel weitere Pflegemaßnahmen sowie für die notwendige Anschaffung, Ausbildung, Haltung und Fütterung von Hütehunden.

Gleichzeitig seien die mit der Umsetzung dieser Maßnahmen verbundenen Arbeitszeiten des Tierhalters angemessen zu entschädigen.Umwelt- und Naturschutzorganisationen sollten laut BWV vor Ort mit den Weidetierhaltern Kontakt aufnehmen und helfend die „Hand anlegen“. Alle Wolfsrisse innerhalb und außerhalb von Präventionsgebieten sowie unabhängig davon, ob Schutzmaßnahmen ergriffen worden seien oder nicht, seien vollumfänglich und umgehend zu entschädigen.

Bejagung ermöglichen

Verlangt wird zudem, dass der Wolf als gefährliches Raubtier geschossen werden müsse, wenn er durch Risse von Weidetieren auffällig werde oder in der Nähe von Ortschaften streune. Die Landesregierung trage Verantwortung für den Schutz der Menschen vor Angst und Schrecken sowie für den Schutz der Weide-, Stall- und Haustiere vor Ort und müsse in solchen Fällen umgehend handeln.

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