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topplus Leserfrage

Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen?

Wollen Sie Rente aus der Deutschen Rentenversicherung beziehen, müssen Sie mindestens fünf Jahre Versicherungszeiten nachweisen. Sie können allerdings auch noch freiwillig Beiträge nachzahlen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich habe als Landwirt mein Leben lang in die Landwirtschaftliche ­Alterskasse eingezahlt. Zusätzlich habe ich nach der Lehre drei Jahre lang Beiträge für die Deutsche ­Rentenversicherung (DRV) gezahlt. Auch dort habe ich jetzt Rente beantragt. Man teilte mir mit, dass ich noch weitere Monate in die DRV einzahlen müsste. Ist das rechtens?

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Antwort:

Mit freiwilligen Beiträgen können Sie Ihren Anspruch auf Altersrente erwerben und Ihren Rentenanspruch erhöhen. Um eine Rente aus der DRV zu beziehen, müssen Sie mind. fünf Jahre (60 Monate) Versicherungszeiten in der DRV ­haben. Fachschulzeiten oder Studium zählen nicht mit. Da Sie bisher nur drei Jahre eingezahlt haben, fehlen Ihnen noch 24 Monate. Sie können jetzt noch bis zum 31.3. ­einen Antrag bei der DRV für eine freiwillige Beitragszahlung für das Vorjahr stellen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie haben dann die Möglichkeit, die Beiträge für 2022 nachträglich noch bis zum 31.3.2023 zu entrichten.

Ab 2023 können Sie laufend ­freiwillige Beiträge einzahlen, bis Sie die fehlenden 24 Monate erreicht haben. Es ist zudem möglich darüber hinaus weiterhin Beiträge einzuzahlen und damit die Rente zu erhöhen. Die Höhe des Monatsbeitrags für die freiwillige Versicherung können Sie selbst bestimmen, zwischen dem Mindestbeitrag (96,72 €/Monat) und dem Höchstbeitrag (1 357,80 €/Monat). Wollen Sie nicht nachzahlen, beantragen Sie die Erstattung der eingezahlten Beiträge von der DRV. Lassen Sie sich dazu vorher von der DRV Ihren Erstattungsanspruch berechnen.

Unsere Expertin: Ursula Quatmann, WLV, NRW

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