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topplus Serie | Rente optimieren

Gesetzliche Rente für Landwirte: Freiwillig in die Rentenversicherung zahlen?

Vollerwerbslandwirte können freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen. Ob sich das „lohnt“, hängt von mehreren Faktoren ab.

Lesezeit: 5 Minuten

Vollerwerbslandwirt Benedikt H., 42 Jahre, hat mit 29 Jahren den elterlichen Betrieb übernommen und zahlt seit dem in die LAK ein. Das bringt ihm mit 67 Jahren eine Rente von ca. 630 €. Nach der Schulzeit hat er aber zunächst

  • eine zweijährige Lehre absolviert,
  • ein dreijähriges Hochschulstudium angeschlossen, um anschließend
  • für fünf Jahre einer gut bezahlten Arbeitnehmertätigkeit nachzugehen.

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Mit sieben Pflichtbeitragsjahren hat der Landwirt die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und ab 67 Anspruch auf eine Altersrente von ca. 242 €/Monat. Mit freiwilligen Einzahlungen könnte Benedikt H. seine Rente erhöhen, dabei ist er bei der Beitragshöhe flexibel und kann diese auch jederzeit ändern, z.B.:

  • Würde er bis 2046 ununterbrochen den Mindestbeitragssatz von 83,70 € pro Monat einzahlen, würde seine Rente auf monatlich 370 € steigen.
  • Würde er ununterbrochen den monatlichen Höchstsatz von 1 283,40 € pro Monat einzahlen, betrüge die gesetzliche Altersrente ca. 2.150 €/Monat.

Achtung:Wir haben mit den derzeit aktuellen Rentenwerten gerechnet, die sich bis zum Rentenbeginn aber noch entsprechend der regelmäßigen Rentenanpassungen erhöhen.

Die Wartezeit von 35 Jahren für eine vorzeitige Rente ab 63 kann der Landwirt allerdings nicht mehr erfüllen. Ob sich die freiwillige Einzahlung „lohnt“, lässt sich aber immer nur im Einzelfall entscheiden, zum Beispiel: Was bringen die steuerlichen Vorteile? Können Sie bis zur Rente auf die Auszahlung warten? Brauchen Sie doch eine einmalige Auszahlung? Wie wichtig ist Ihnen der Hinterbliebenenschutz? Können Sie noch Wartezeiten erfüllen? Die Vor- und Nachteile zeigt die nachfolgende Übersicht.

Dieser Beitrag ist Teil einer mehrteiligen Serie zum Thema „Rente optimieren“, in der wir für Sie insgesamt 5 Szenarios beispielhaft durchgerechnet haben:

Teil 1:Fünf Jahre Wartezeit bis zur Rente erfüllen? Zum Beitrag

Teil 2:Freiwillig in die Rentenversicherung zahlen?

Teil 3:Mehr einzahlen ab dem 50. Lebensjahr? Zum Beitrag

Teil 4:Nach Familienphase zurück in den Job? Zum Beitrag

Teil 5:Mit Minijob in gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Zum Beitrag




Rente: Ziehen Sie frühzeitig Zwischenbilanz

In vielen Familien ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV), neben der Landwirtschaftlichen Alterskasse, ein Baustein der Altersvorsorge. Beide zusammen bilden immerhin schon einmal die Basis der Altersversorgung. Worauf es ankommt:

Alterskasse: Landwirte sind pflichtversichert in der LAK. Das gilt grundsätzlich auch für Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner von Landwirten, wobei sich beide Gruppen vielfach von der Alterkassenpflicht befreien lassen. Für Alterskassenversicherte beträgt der Monatsbeitrag aktuell 270 €. Über ein Jahr gezahlt, erwirbt ein Versicherter damit einen Rentenanspruch von 16,63 €/Monat. Wer 40 Jahre eingezahlt hat, kommt auf ein monatliches Altersgeld von 665 € bzw. 592,80 €/Monat nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Für eine reguläre Altersrente müssen Versicherte mind. 15 Beitragsjahre absolviert haben, wobei Wartezeiten der DRV mitgezählt werden. Nach 35 oder 45 Versicherungsjahren gibt es wie auch in der DRV die

Möglichkeit auf eine vorzeitige Rente.

Deutsche Rentenversicherung: Sowohl die Landwirte als auch deren Ehepartner haben meist auch Versicherungszeiten in der DRV absolviert. Welche Rente sich daraus ergibt, hängt von der Höhe der Beiträge und der absolvierten Versicherungszeit ab:

  • Eine Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren (für alle ab 1964 Geborenen) gibt es für gesetzlich Versicherte, wenn sie mindestens fünf Versicherungsjahre absolviert haben. Zur Wartezeit zählen v. a. Pflichtbeitragsjahre, dazu gehören Ausbildungszeiten, versicherungspflichtige Beschäftigungen, Beiträge aus einer selbstständigen versicherungspflichtigen Tätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem zählen geringfügig entlohnte, versicherungspflichtige Beschäftigungen und Zeiten mit freiwilligen Beitragszahlungen dazu.
  • Eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen können langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn sie mind. 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Als Wartezeit gelten neben den o. g. Beitragsjahren auch Kinderberücksichtigungszeiten. Diese umfassen die Zeit von Geburt bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder gibt es u.U. ein kleines Rentenplus für doppelte Berücksichtigungszeiten. Hier sollten gerade Eltern prüfen, ob ihnen diese schon zuerkannt wurden.
  • Eine vorzeitige Altersrente ohne Abschläge gibt es in der Regel nur für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre absolviert haben. Rentenbeginn ist frühestens zwei Jahre vor Beginn der Regelaltersrente.

Welche Anwartschaften Sie aufgebaut haben und wo noch Versicherungszeiten fehlen, können Sie der Renteninformation der DRV entnehmen. Zum Ende der Familienphase, etwa Mitte 40, sollten Sie prüfen, ob alle Zeiten, besondere Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erfasst sind. Falls Zeiten fehlen, sollten Sie eine Kontenklärung durchführen lassen

Lücken erkennen

Um zu wissen, ob die bisherige Altersvorsorge reicht, empfiehlt es sich ab Mitte 40 eine Zwischenbilanz zu ziehen:

  • Wann wollen Sie und wann Ihr Ehepartner in Rente gehen?
  • Mit welchen Renten von LAK und DRV können Sie beide rechnen? Wann?
  • Gibt es noch Lücken bei den Wartezeiten? Können Sie diese noch füllen?
  • Welche sonstigen Leistungen erwarten Sie im Alter, z. B. aus Riester, Rürup, Lebens- o. Rentenversicherung, Mietshäusern, Photovoltaik, Kapitalanlagen?
  • Reicht die Altersvorsorge aus?

Das Ergebnis ist oft ernüchternd, gerade für Mütter, die lange Jahre v.a. die Kinder umsorgt haben. Aber: Wer sich zeitig kümmert und gut kalkuliert, kann die Lücken noch füllen. Insbesondere die Deutsche Rentenversicherung bietet gute Möglichkeiten, z. B.:

  • die bestehenden Rentenansprüche zu erhöhen und/oder
  • die 35 bzw. 45 Jahre Wartezeit für eine vorzeitige Rente zu erreichen oder
  • die Wartezeit von fünf Jahren voll zu machen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.

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