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topplus Serie | Rente optimieren

Gesetzliche Rente für Landwirte: Fünf Jahre Wartezeit bis zur Rente erfüllen?

Viele Vollerwerbslandwirte haben nur wenig Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil sie in die Alterskasse einzahlen. Deshalb bekommen sie keine gesetzliche Rente. Was tun?

Lesezeit: 5 Minuten

Viele Vollerwerbslandwirte haben nur wenig Pflichtbeitragszeiten in der Deutsche Rentenversicherung (DRV) und erreichen die Wartezeit von fünf Jahren nicht. Trotz eingezahlter Beiträge haben sie keinen Anspruch auf Altersrente. Dann gibt es zwei Alternativen: Sie lassen sich die selbst gezahlten Beiträge bei Rentenbeginn erstatten oder sie zahlen freiwillig Beiträge nach.

Achtung:Wir haben mit den derzeit aktuellen Rentenwerten gerechnet, die sich bis zum Rentenbeginn aber noch entsprechend der regelmäßigen Rentenanpassungen erhöhen.

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Die nachfolgende Übersicht zeigt zwei typische Fälle: Landwirtin Pia R. und Landwirt Georg S. haben früh den jeweils elterlichen Hof übernommen und zahlen seitdem Beiträge zur LAK. Mit Ausbildung/Studium bzw. Wehrdienst haben sie zwar Zeiten in der DRV absolviert, aber die fünf Jahre Wartezeit nicht erfüllt. Durch die Nachentrichtung von zusammen einigen tausend Euro könnten sie noch eine kleine Altersrente erreichen. Die Einzahlungen können sie monatlich tätigen oder gesammelt bis zum 31. März des laufenden Jahres für das Vorjahr – und steuerlich geltend machen.

Dieser Beitrag ist Teil einer mehrteiligen Serie zum Thema „Rente optimieren“, in der wir für Sie insgesamt 5 Szenarios beispielhaft durchgerechnet haben:

Teil 1:Fünf Jahre Wartezeit bis zur Rente erfüllen?

Teil 2:Freiwillig in die Rentenversicherung zahlen? Zum Beitrag

Teil 3:Mehr einzahlen ab dem 50. Lebensjahr? Zum Beitrag

Teil 4:Nach Familienphase zurück in den Job? Zum Beitrag

Teil 5:Mit Minijob in gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Zum Beitrag




Rente: Ziehen Sie frühzeitig Zwischenbilanz

In vielen Familien ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV), neben der Landwirtschaftlichen Alterskasse, ein Baustein der Altersvorsorge. Beide zusammen bilden immerhin schon einmal die Basis der Altersversorgung. Worauf es ankommt:

Alterskasse: Landwirte sind pflichtversichert in der LAK. Das gilt grundsätzlich auch für Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner von Landwirten, wobei sich beide Gruppen vielfach von der Alterkassenpflicht befreien lassen. Für Alterskassenversicherte beträgt der Monatsbeitrag aktuell 270 €. Über ein Jahr gezahlt, erwirbt ein Versicherter damit einen Rentenanspruch von 16,63 €/Monat. Wer 40 Jahre eingezahlt hat, kommt auf ein monatliches Altersgeld von 665 € bzw. 592,80 €/Monat nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Für eine reguläre Altersrente müssen Versicherte mind. 15 Beitragsjahre absolviert haben, wobei Wartezeiten der DRV mitgezählt werden. Nach 35 oder 45 Versicherungsjahren gibt es wie auch in der DRV die

Möglichkeit auf eine vorzeitige Rente.

Deutsche Rentenversicherung: Sowohl die Landwirte als auch deren Ehepartner haben meist auch Versicherungszeiten in der DRV absolviert. Welche Rente sich daraus ergibt, hängt von der Höhe der Beiträge und der absolvierten Versicherungszeit ab:

  • Eine Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren (für alle ab 1964 Geborenen) gibt es für gesetzlich Versicherte, wenn sie mindestens fünf Versicherungsjahre absolviert haben. Zur Wartezeit zählen v. a. Pflichtbeitragsjahre, dazu gehören Ausbildungszeiten, versicherungspflichtige Beschäftigungen, Beiträge aus einer selbstständigen versicherungspflichtigen Tätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem zählen geringfügig entlohnte, versicherungspflichtige Beschäftigungen und Zeiten mit freiwilligen Beitragszahlungen dazu.
  • Eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen können langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn sie mind. 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Als Wartezeit gelten neben den o. g. Beitragsjahren auch Kinderberücksichtigungszeiten. Diese umfassen die Zeit von Geburt bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder gibt es u.U. ein kleines Rentenplus für doppelte Berücksichtigungszeiten. Hier sollten gerade Eltern prüfen, ob ihnen diese schon zuerkannt wurden.
  • Eine vorzeitige Altersrente ohne Abschläge gibt es in der Regel nur für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre absolviert haben. Rentenbeginn ist frühestens zwei Jahre vor Beginn der Regelaltersrente.

Welche Anwartschaften Sie aufgebaut haben und wo noch Versicherungszeiten fehlen, können Sie der Renteninformation der DRV entnehmen. Zum Ende der Familienphase, etwa Mitte 40, sollten Sie prüfen, ob alle Zeiten, besondere Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erfasst sind. Falls Zeiten fehlen, sollten Sie eine Kontenklärung durchführen lassen

Lücken erkennen

Um zu wissen, ob die bisherige Altersvorsorge reicht, empfiehlt es sich ab Mitte 40 eine Zwischenbilanz zu ziehen:

  • Wann wollen Sie und wann Ihr Ehepartner in Rente gehen?
  • Mit welchen Renten von LAK und DRV können Sie beide rechnen? Wann?
  • Gibt es noch Lücken bei den Wartezeiten? Können Sie diese noch füllen?
  • Welche sonstigen Leistungen erwarten Sie im Alter, z. B. aus Riester, Rürup, Lebens- o. Rentenversicherung, Mietshäusern, Photovoltaik, Kapitalanlagen?
  • Reicht die Altersvorsorge aus?

Das Ergebnis ist oft ernüchternd, gerade für Mütter, die lange Jahre v.a. die Kinder umsorgt haben. Aber: Wer sich zeitig kümmert und gut kalkuliert, kann die Lücken noch füllen. Insbesondere die Deutsche Rentenversicherung bietet gute Möglichkeiten, z. B.:

  • die bestehenden Rentenansprüche zu erhöhen und/oder
  • die 35 bzw. 45 Jahre Wartezeit für eine vorzeitige Rente zu erreichen oder
  • die Wartezeit von fünf Jahren voll zu machen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.

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