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topplus Serie | Rente optimieren

Gesetzliche Rente für Landwirte: Nach Familienphase zurück in den Job?

Mit einem Wiedereinstieg in den Job können Mütter ihre Rente deutlich aufbessern.

Lesezeit: 5 Minuten

Anna G., 44 Jahre alt und Ehefrau eines Landwirts, hat bis zur Geburt ihres ersten Kindes als Laborantin gearbeitet. Nach zwei weiteren Kindern hat sie ihre Berufstätigkeit nicht wieder aufgenommen, zwischenzeitlich, aber zwei Jahre ihren Schwiegervater gepflegt. Mit Ausbildung, Arbeitnehmertätigkeit, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten sowie Pflegezeiten hat Anna jetzt bereits 25 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung absolviert. Damit bekäme sie im Jahr 2045 mit 67 Jahren eine Altersrente von ca. 450 €/Monat.

Achtung:Wir haben mit den derzeit aktuellen Rentenwerten gerechnet, die sich bis zum Rentenbeginn aber noch entsprechend der regelmäßigen Rentenanpassungen erhöhen.

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Nun möchte Anna mit 20 Stunden pro Woche wieder in ihren alten Job einsteigen. Damit würde sie ihre Rente deutlich aufbessern und nach drei Jahren der Arbeitnehmertätigkeit den mit der früheren Berufstätigkeit aufgebauten Erwerbsminderungsschutz wieder aktivieren und weiter ausbauen.

Hinzu kommt: Nach zehn Jahren hätte sie die Wartezeit von 35 Jahren und nach 20,5 Jahren (245 Monate) die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, um dann je nachdem ab 63 mit Abschlägen oder ab 65 ohne Abschläge in Rente zu gehen. Konkret: Bei einem Durchschnittsverdienst von rund 20.000 € pro Jahr könnte Anna G. im Jahr 2043 nach 45 Beitragsjahren vorzeitig in Rente gehen und bekäme eine abschlagsfreie, vorzeitige Rente von immerhin ca. 840 €/Monat.

Dieser Beitrag ist Teil einer mehrteiligen Serie zum Thema „Rente optimieren“, in der wir für Sie insgesamt 5 Szenarios beispielhaft durchgerechnet haben:

Teil 1:Fünf Jahre Wartezeit bis zur Rente erfüllen? Zum Beitrag

Teil 2:Freiwillig in die Rentenversicherung zahlen? Zum Beitrag

Teil 3:Mehr einzahlen ab dem 50. Lebensjahr? Zum Beitrag

Teil 4:Nach Familienphase zurück in den Job?

Teil 5:Mit Minijob in gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Zum Beitrag




Rente: Ziehen Sie frühzeitig Zwischenbilanz

In vielen Familien ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV), neben der Landwirtschaftlichen Alterskasse, ein Baustein der Altersvorsorge. Beide zusammen bilden immerhin schon einmal die Basis der Altersversorgung. Worauf es ankommt:

Alterskasse: Landwirte sind pflichtversichert in der LAK. Das gilt grundsätzlich auch für Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner von Landwirten, wobei sich beide Gruppen vielfach von der Alterkassenpflicht befreien lassen. Für Alterskassenversicherte beträgt der Monatsbeitrag aktuell 270 €. Über ein Jahr gezahlt, erwirbt ein Versicherter damit einen Rentenanspruch von 16,63 €/Monat. Wer 40 Jahre eingezahlt hat, kommt auf ein monatliches Altersgeld von 665 € bzw. 592,80 €/Monat nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Für eine reguläre Altersrente müssen Versicherte mind. 15 Beitragsjahre absolviert haben, wobei Wartezeiten der DRV mitgezählt werden. Nach 35 oder 45 Versicherungsjahren gibt es wie auch in der DRV die

Möglichkeit auf eine vorzeitige Rente.

Deutsche Rentenversicherung: Sowohl die Landwirte als auch deren Ehepartner haben meist auch Versicherungszeiten in der DRV absolviert. Welche Rente sich daraus ergibt, hängt von der Höhe der Beiträge und der absolvierten Versicherungszeit ab:

  • Eine Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren (für alle ab 1964 Geborenen) gibt es für gesetzlich Versicherte, wenn sie mindestens fünf Versicherungsjahre absolviert haben. Zur Wartezeit zählen v. a. Pflichtbeitragsjahre, dazu gehören Ausbildungszeiten, versicherungspflichtige Beschäftigungen, Beiträge aus einer selbstständigen versicherungspflichtigen Tätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem zählen geringfügig entlohnte, versicherungspflichtige Beschäftigungen und Zeiten mit freiwilligen Beitragszahlungen dazu.
  • Eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen können langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn sie mind. 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Als Wartezeit gelten neben den o. g. Beitragsjahren auch Kinderberücksichtigungszeiten. Diese umfassen die Zeit von Geburt bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder gibt es u.U. ein kleines Rentenplus für doppelte Berücksichtigungszeiten. Hier sollten gerade Eltern prüfen, ob ihnen diese schon zuerkannt wurden.
  • Eine vorzeitige Altersrente ohne Abschläge gibt es in der Regel nur für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre absolviert haben. Rentenbeginn ist frühestens zwei Jahre vor Beginn der Regelaltersrente.

Welche Anwartschaften Sie aufgebaut haben und wo noch Versicherungszeiten fehlen, können Sie der Renteninformation der DRV entnehmen. Zum Ende der Familienphase, etwa Mitte 40, sollten Sie prüfen, ob alle Zeiten, besondere Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erfasst sind. Falls Zeiten fehlen, sollten Sie eine Kontenklärung durchführen lassen

Lücken erkennen

Um zu wissen, ob die bisherige Altersvorsorge reicht, empfiehlt es sich ab Mitte 40 eine Zwischenbilanz zu ziehen:

  • Wann wollen Sie und wann Ihr Ehepartner in Rente gehen?
  • Mit welchen Renten von LAK und DRV können Sie beide rechnen? Wann?
  • Gibt es noch Lücken bei den Wartezeiten? Können Sie diese noch füllen?
  • Welche sonstigen Leistungen erwarten Sie im Alter, z. B. aus Riester, Rürup, Lebens- o. Rentenversicherung, Mietshäusern, Photovoltaik, Kapitalanlagen?
  • Reicht die Altersvorsorge aus?

Das Ergebnis ist oft ernüchternd, gerade für Mütter, die lange Jahre v.a. die Kinder umsorgt haben. Aber: Wer sich zeitig kümmert und gut kalkuliert, kann die Lücken noch füllen. Insbesondere die Deutsche Rentenversicherung bietet gute Möglichkeiten, z. B.:

  • die bestehenden Rentenansprüche zu erhöhen und/oder
  • die 35 bzw. 45 Jahre Wartezeit für eine vorzeitige Rente zu erreichen oder
  • die Wartezeit von fünf Jahren voll zu machen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.

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