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Agrarreform: Wie geht es weiter?

Womöglich müssen künftig 20 bis 30 % der Prämien in Eco-Schemes fließen. Doch Deutschland muss noch mehr tun. Wir zeigen, wo die EU mit ihrer Agrarreform steht und was das für Sie bedeutet.

Lesezeit: 5 Minuten

Die EU macht ernst mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Anfang November starteten EU-Kommission, Rat und Parlament den sog. Trilog, um bis zum Frühling 2021 eine Einigung zu finden. Die Kommission hat im Juni 2018, Rat und Parlament im Oktober 2020 ihre Positionen veröffentlicht, zwischen denen sie nun einen Kompromiss suchen.

Klar ist schon: Einen Teil der Direktzahlungen, die sog. Eco-Schemes, bekommt nur, wer nicht nur Cross Compliance und Greening-Regeln (künftig „Konditionalität“) einhält, sondern wei­­tere Umweltleistungen erbringt. Die Länder müssen Eco-Schemes neben der Basisprämie anbieten, die Landwirte nehmen freiwillig teil.

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Der Rat schlägt einen verpflichtenden Mindestanteil für Eco-Schemes an der 1. Säule von 20 % vor, das Parlament 30 % und mind. 60 % für die Basisprämie. Je höher der Eco-Schemes-Anteil, desto niedriger die Basisprämie. Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) sollen mind. 30 bis 35 % an der 2. Säule ausmachen.

Spannend wird es vor allem bei folgenden Punkten

Degression: Eine Degression würde drastische Kürzungen für große Betriebe bringen. Die Kommission fordert das verpflichtend ab 60.000 €. Schluss soll bei 100.000 € pro Betrieb sein. Das Parlament will, dass die Länder statt der Degression auch mind. 12 % der Direktzahlungen für die Umverteilungsprämie nutzen können. Der Rat will die Degression nur als freiwillige Option.

Nichtproduktive Fläche: Landwirte müssen bisher 5 % der Ackerfläche für ökologische Vorrangflächen vorhalten. Ab 2023 will der Rat, dass Landwirte zum Erhalt der Basisprämie auf 5 % der Ackerfläche „nichtproduktive“ Flächen anlegen, wozu auch Leguminosen und Zwischenfrüchte zählen sollen. Alternativ sollen auch 3 % „rein“ unproduktive Fläche wie Brache reichen.

Laut Destatis lag der Anteil stillgelegter Fläche mit Prämienanspruch 2019 in Deutschland bereits bei 3 % der Ackerfläche. Das Parlament fordert 5 % „rein“ unproduktive Flächen am „Agrarland“ und meint damit letztendlich 5 % der Ackerfläche.

Fruchtfolge: Bisher müssen Betriebe vom 1.6. bis 15.7. ab 10 ha mindestens zwei, ab 30 ha mindestens drei Kulturen anbauen (Fruchtartendiversifizierung). Kommission und Parlament planen nun nicht näher beschriebene Vorgaben zum „Fruchtwechsel“, also zur Anbaufolge über die Jahre. Das Parlament fordert zudem, Hülsenfrüchte zu berücksichtigen. Der Rat will den Betrieben die Wahl zwischen Diversifizierung und Fruchtwechsel lassen.

Gewässerrandstreifen: Jedes Bundesland macht hier teils eigene Regeln, bundesweite gibt es nur für Hanglagen: Auf Flächen mit mehr als 5 %Neigung ist laut Wasserhaushaltsgesetz ein begrünter Streifen von 5 m anzulegen. Parallel schreibt die Düngeverordnung z. B. 3 m Abstand beim Düngen von Flächen mit mehr als 5 % Neigung vor.

Das Bundesumweltministerium will im Insektenschutzgesetz 5 oder 10 m Abstand beim Pflanzenschutz für alle Flächen vorschreiben. Die GAP macht ­bisher keine zusätzlichen Vorschriften zu Gewässerrandstreifen. Kommission und Rat wollen es dabei belassen. Das Parlament fordert einen verpflichtenden 3 m-Streifen für alle.

Tierkennzeichnung: Cross Compliance-Vorgaben zur Tierkennzeichnung bereiten vielen Tierhaltern Sorgen. Fallen Ohrmarken ab oder werden unleserlich, drohen Kürzungen bei den Prämien. Nach Willen der Agrarminister soll sich das ändern: Der Rat will die Regeln zur Tierkennzeichnung aus der Konditionalität streichen. Kommission und Parlament wollen sie beibehalten.

Was bringt der Trilog?

Eine Einigung im Trilog wird für Frühjahr bis Sommer 2021 erwartet. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Kommission. Sie hatte 2018 die Gesetzesentwürfe formuliert, auf denen die Reformvorschläge von Rat und Parlament basieren. 2019 verkündete sie dann den Green Deal.

Im Mai 2020 erschienen Farm to Fork- und Biodiversitätsstrategie mit entsprechenden Zielen für die Landwirtschaft und der Ankündigung, dass sie die GAP-Strategiepläne nur genehmigen werde, wenn die Ziele wie z. B. 50 % weniger Pflanzenschutzmittel damit erreichbar sind.

Sollen die Ziele als Richtschnur der Strategiepläne gelten, müssten sie sich in der Strategieplanverordnung zur GAP wiederfinden. Genau das mahnte Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans zu Beginn des Trilogs an. Gleichzeitig zeigte er sich enttäuscht, dass Rat und Parlament an der alten, aus seiner Sicht nicht nachhaltigen Politik festhalten wollen.

Details später

Entscheidend ist, wie Deutschland die Reform umsetzt: Welche Detailregeln gelten für die Konditionalität, welche Eco-Schemes und AUKM können Landwirte wählen? Antworten darauf gibt der nationale Strategieplan. An dem arbeitet das BMEL bereits und muss ihn nach aktuellem Stand bis 1.1.2022 bei der Kommission einreichen. Für die Eco-Schemes sind z. B. Blüh- und Altgrasstreifen oder Grünlandextensivierung in der Diskussion.

An den Eco-Schemes wird sich womöglich auch entscheiden, ob die GAP durch die Reform deutlich grüner wird. Kommt die Konditionalität am Ende nur wenig über die bereits existierenden Anforderungen aus Cross Compliance und Greening hinaus, bieten nur die Eco-Schemes die Chance, über die 1. Säule der GAP mehr Umweltschutzmaßnahmen als bisher umzusetzen.

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K O M M E N T A R

Jetzt vorpreschen!

Ein Kommentar von Dr. Johanna Garbert, top agrar:

Womöglich müssen künftig 20 bis 30 % der Prämien in Eco-Schemes fließen. Doch Deutschland muss noch mehr tun. Der Ruf nach mehr ­Umweltschutz wird bleiben. Besser möglichst viel für die Umwelt mit Eco-Schemes erreichen, mit denen Landwirte Einkommen erzielen dürfen, als ohne Ausgleich Ordnungsrecht umsetzen, weil z. B. Insektenschutzprogramm, Volksbegehren oder grüne Landespolitiker das verlangen.

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