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Weidehaltung

Auch die AbL fordert endlich konkrete Schritte für schnellere Wolfsentnahmen

Der politische Wind scheint sich beim Thema Wolf zu drehen. Ein Bestandsmanagement könnte in Reichweite sein. Die AbL appelliert an die Politik, nun vom Reden ins Handeln zu kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Lange trat die politische Debatte zum Wolf auf der Stelle. Spätestens seit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingeräumt hat, dass der Artenschutz von Wölfen Grenzen haben muss, wenn es um den Erhalt der Weidewirtschaft geht, scheint eine neue Dynamik in das Thema Einzug gehalten zu haben.

Nachdem die FDP in der vergangenen Woche mit einem umfangreichen Maßnahmenplan für ein rechtlich umsetzbares Wolfsmanagement an die Öffentlichkeit ging, legte nun auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ein Positionspapier vor, das in eine ganz ähnliche Richtung zielt.

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Fresen: Es darf nicht beim Reden bleiben

AbL-Bundesvorsitzende Elisabeth Fresen, die in Niedersachsen selbst Tiere hält, wertet positiv, dass inzwischen auf allen Ebenen ernsthaft über den Wolf und einen tragfähiges Miteinander mit dem Beutegreifer geredet wird. Sie warnt aber: „Es darf nicht beim Reden bleiben.“ Vertröstungen und Ankündigungen seien den Weidetierhaltern nicht länger zuzumuten.

Fresen ruft deshalb die verantwortlichen Umweltministerien der Länder auf, ihre zögerliche Haltung aufzugeben, die Möglichkeiten des vorhandenen Rechtsrahmens auszuschöpfen und die Entnahme von solchen Wölfen umgehend einzuleiten, welche die etablierten Mindestschutzstandards überwunden und Nutztiere geschädigt haben.

Rechtsrahmen voll ausschöpfen

In ihrem aktuellen Positionspapier weist die AbL unter anderem darauf hin, dass die Identifizierung der für Nutztierrisse verantwortlichen Wölfe mit großen Schwierigkeiten behaftet ist. Daher müssten die Möglichkeiten, die das Bundesnaturschutzgesetz in § 45a Abs.2 bereits vorsieht konsequent umgesetzt werden. In einem klar definierten Raum wäre es demnach zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen bis das übergriffige Tier beseitigt ist.

Weidetierhaltung muss nach dem Willen der AbL auch in Situationen, in denen die Sicherheit der Zäunung von örtlichen Begebenheiten limitiert wird und auch bei gewissenhaftem, zumutbarem Aufbau nicht garantiert werden kann, möglich sein. Kommt es hier zu Übergriffen, muss eine Entnahme durchgeführt werden.

Die AbL fordert die politischen Entscheidungsträger auf,

  • sich dafür einzusetzen, den Wolf perspektivisch in Anhang V der FFH-Richtlinie zu stellen, um damit eine leichtere Regulation bei Vorliegen des günstigen Erhaltungszustands zu ermöglichen,
  • die Methodik zur Feststellung des Erhaltungszustandes von Wolfspopulationen an die tatsächliche Gefährdungslage anzugleichen,
  • eine Regulation der Art (in Anhang V) perspektivisch ermöglichen. Ziel müsse es sein, Tiere, die übergriffig sind, rasch zu beseitigen, während Rudel, die keine Übergriffe auf Nutztiere zeigen, geschont werden müssen,
  • einheitliche Standards zur Definition des betrieblich zumutbaren Schutzes für die Rinderhaltung zu schaffen (derartige Mindestschutzstandards in Bezug auf die Einzäunung gibt es bisher nur für kleine Wiederkäuer),
  • eine vollumfängliche Förderung von Material- und Arbeitskosten für die wolfsabweisende Zäunung zu gewährleisten,
  • dafür Sorge zu tragen, dass für alle Tierhaltungen wolfsabweisende Zäune vollumfänglich gefördert werden und auch in die Flächen kommen.

Die AbL weist ferner darauf hin, dass Betriebe am wirtschaftlichen Existenzlimit kaum die Kraft für zusätzlichen Arbeitsaufwand im Sinne einer Wolfsprävention haben. Eine höhere Akzeptanz des Wolfes sei daher nur denkbar, wenn weidebasierte Haltungen eine insgesamt wesentlich höhere politische und gesellschaftliche Wertschätzung und Wertschöpfung erfahren.

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