Seit dem 20. September ist das verschärfte Baurechtin Kraft. Damit entfällt die Privilegierung für gewerbliche Ställe mit mehr als 560 Sauen-, 1500 Mast- oder 4500 Ferkelplätzen. Gewerblich sind alle Anlagen, die weniger als 50 % des Futters selbst erzeugen können.
Die Zeitschrift SUS warnt aber nun davor, dass auch bei laufenden Antragsverfahren die Kuh noch nicht vom Eis ist. Wer nach dem 4. Juli 2012 einen Bauantrag gestellt, aber bisher keine Genehmigung hat, wird nach neuem Recht bewertet. Damit können die Genehmigungsfähigkeit und bis zu fünfstellige Summen für die Planung verloren sein.
Doch auch wer eine Baugenehmigung nach altem Recht hat, muss aufpassen. Denn der Stall muss 1:1 so gebaut werden, wie er genehmigt ist. Bei Änderungen – auch gesetzlich verursachten – kann die Genehmigung erlöschen! Nur wer vor dem 4. Juli 2012 einen Antrag gestellt hat, bleibt von der Verschärfung verschont. Hier greift die Übergangsregelung. (ad)
vgl.:
Baugesetzbuchnovelle in Kraft getreten (23.9.2013)
Videoserie: Ein Schweinestall entsteht