Ab sofort können Landwirte für das Einrichten von Agroforstsystemen und für die Pflege von Streuobstbäumen Fördermittel im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) beantragen. Damit setze der Freistaat unter anderem seine Zusagen aus dem im Herbst 2021 mit mehreren Verbänden aus Naturschutz, Landwirtschaft und Wirtschaft unterzeichneten Streuobstpakt um, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Agroforstsysteme: 65 % der Nettokosten sind förderfähig
Agroforstsysteme - also das Kombinieren von Ackerbau oder Tierhaltung mit Forstwirtschaft auf derselben Fläche - sind multifunktionale Landnutzungssysteme, die den streifenförmigen Anbau von Gehölzen (Bäume oder Sträucher) mit Ackerkulturen und/oder einer Grünlandbewirtschaftung bzw. Tierhaltung auf einer Fläche kombinieren. Ministerin Kaniber: „Auch hier gehen wir als eines der ersten Bundesländer voran. Wer ein Agroforstsystem anlegt, den bezuschussen wir ab sofort in Höhe von bis zu 65 % der Nettokosten der neuen Anlage.“
Die angebotene Investitionsmaßnahme sei so gestaltet, dass Antragstellende für die angelegten Agroforststreifen anschließend regelmäßige jährliche Zahlungen der EU im Rahmen der sogenannten Öko-Regelungen beanspruchen können.
Feste Pflegepauschalen pro Baum
Alle Streuobstbäume, die im Rahmen des KULAP (Maßnahmen B57 und K78) bereits digitalisiert sind, können z. B. fortan einen geförderten Pflegeschnitt erhalten. Das dient der Baumgesundheit und -vitalität. Denn bestehende Streuobstbestände sind für die Artenvielfalt sehr wertvoll, oft aber überaltert. Hilfreich sind dann sogenannte Pflege- bzw. Erhaltungsschnitte. Beim Ausgestalten der neuen Fördermaßnahme stand im Vordergrund, den Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch die Verwaltung möglichst gering zu halten, ohne dabei die gebotene Qualität der Pflegemaßnahme zu gefährden. „Insofern haben wir uns im Hinblick aufs Auszahlen der Fördergelder für feste Pflegepauschalen je Baum entschieden“, so Ministerin Kaniber. Dadurch entfällt das verpflichtende Einreichen von Rechnungsbelegen.
Antragstellung bis 16. Oktober
Bis zum 16. Oktober können Förderanträge für die beiden neuen Maßnahmen bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden. Dort sind auch weitergehende Informationen zu beiden neuen Agrarumweltmaßnahmen erhältlich genauso wie im Internet-Förderwegweiser des bayerischen Landwirtschaftsministeriums. •