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BfR: Glyphosat im Urin ist normal und ungefährlich

Nachdem die Umweltschutzorganisation BUND bei 182 Urinproben von Personen aus 18 europäischen Ländern Rückstände des herbiziden Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat im Urin festgestellt hat, meldet sich nun das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Wort.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem die Umweltschutzorganisation BUND bei 182 Urinproben von Personen aus 18 europäischen Ländern Rückstände des herbiziden Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat im Urin festgestellt hat, meldet sich nun das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Wort.

 

So lagen die nachgewiesenen Glyphosatkonzentrationen bei maximal 1,82 Mikrogramm pro Liter Urin. Die Konzentrationen des Metaboliten (Umwandlungsprodukts) AMPA erreichten maximal 2,63 Mikrogramm pro Liter Urin. Das BfR bestätigt hierzu, dass diese Gehalte einen Hinweis auf eine Hintergrundbelastung mit Glyphosat geben. Allerdings sei die weit unterhalb eines gesundheitlich bedenklichen Bereichs.

 

So habe das Bundesinstitut die in den Proben gemessenen Glyphosatgehalte noch einmal gesundheitlich bewertet. Sofern die gemessenen Konzentrationen auf den Verzehr belasteter Lebensmittel zurückgingen, habe die Glyphosat-Aufnahme über diese Lebensmittel um mehr als den Faktor 1000 unter gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen gelegen, heißt es in der Stellungnahme. Die im Urin gefundenen Werte würden weder auf eine gesundheitlich bedenkliche Belastung der Verbraucher mit Glyphosat hinweisen, noch stellten die AMPA-Konzentrationen aufgrund der geringen Toxizität des Metaboliten einen Grund zur Besorgnis dar, so das Ergebnis.

 

Glyphosat ist als Wirkstoff in einer Reihe von in Deutschland und auch weltweit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, aus deren Anwendung sich Rückstände in Lebensmitteln ergeben können. Wenn die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte nicht überschritten werden, ist das Auftreten solcher Rückstände gesundheitlich unbedenklich und gemäß der Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung auch legal. Rückstandshöchstgehalte sind in einer Europäischen Verordnung reguliert.

 

Werden Glyphosat-Rückstände von Verbrauchern mit der Nahrung aufgenommen, werden

sie zu einem gewissen Anteil (etwa 30 %) aus dem Darm resorbiert. Glyphosat wird, vorwiegend im Urin, rasch wieder ausgeschieden. Insofern sind Glyphosatnachweise im Urin von Menschen zu erwarten, erklärt das BfR. (ad)


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