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BMEL bringt Steuererleichterungen für Landwirte auf dem Weg

Die Bundesregierung will die Steuerlast für Landwirte besser verteilen. Das Landwirtschafts- und das Finanzministerium sind sich über die Details mittlerweile weitgehend einig. Damit geht ein lang gehegter Wunsch des Bauernverbandes in Erfüllung.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung will die Steuerlast für Landwirte besser verteilen. Das Landwirtschafts- und das Finanzministerium sind sich über die Details mittlerweile weitgehend einig. Damit geht ein lang gehegter Wunsch des Bauernverbandes in Erfüllung.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat ein Gesetz mit Steuerentlastungen für die Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Es setzt die beim Milchgipfel Ende Mai von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt versprochenen Erleichterungen um. Vor allem mit der vorgesehenen Möglichkeit zur Steuerglättung über drei Jahre könnten die Betriebe merklich von der Steuer entlastet werden, schätzen Experten. „Die Gewinnverteilung für die Land- und Forstwirtschaft soll eine ausgeglichene Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleisten“, heißt es in dem zugehörigen Gesetzentwurf des BMEL, der top agrar vorliegt. Hierzu wird das Besteuerungsverfahren umgestellt und eine Steuerermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eingeführt.


Steuerglättung soll Gewinnschwankungen auffangen


Die Regelung will das BMEL unbefristet einführen und sie soll erstmalig für das Steuerjahr 2016 gelten. Damit würden für die Ermittlung der Steuerlast im Einführungsjahr 2016 rückwirkend die drei Veranlagungszeiträume von 2014 bis 2016 berücksichtigt. „Damit soll gewährleistet werden, dass die bereits in den letzten Jahren zunehmenden Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Verbindung mit den spürbaren Folgen des globalen Klimawandels und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Entwicklungen im Steuerrecht zeitgemäß berücksichtigt werden“, begründet das BMEL den Schritt. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte das Vorhaben im Juli in ihren „Pakt für die Landwirtschaft“ festgeschrieben. Allerdings zogen sich die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium, das weiteren Steuererleichterungen bekanntermaßen skeptisch gegenüber steht, in die Länge.


BMEL will Flächenverkauf zur Schuldentilgung besser stellen


Der zweite Teil des geplanten Gesetzes sind Steuererleichterungen beim Verkauf von Flächen zur Schuldentilgung. Diese Regelung gilt anders als die Steuerglättung nicht unbegrenzt, sondern nur für fünf Jahre. Rückwirkend zum 1. Januar 2015 können bis zum 31. Dezember 2019 die Steuern, die beim Verkauf von Flächen anfallen, reduziert werden. Bedingung dafür ist, dass das eingenommene Geld innerhalb von sechs Monaten zur Schuldentilgung genutzt wird. Dafür wird ein Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro eingeführt. Damit will das BMEL Betrieben, die durch die Krise an den Agrarmärkten überschuldet sind, einen Ausweg aus der Kreditlast ermöglichen. Es soll der „Fortbestand von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Wege einer Entschuldung sinnvoll unterstützt werden“, formuliert es der Gesetzentwurf. Das BMEL geht von jährlich 33.000 Fällen aus, die diese Möglichkeit nutzen könnten. Für beide Steuererleichterungen veranschlagt das BMEL im Durchschnitt jährlich Steuermindereinnahmen von 85 Mio. €.


Jahrelange DBV-Forderung nach Risikoausgleich erfüllt


Vor allem mit der Steuerglättung geht ein vom Deutschen Bauernverband lange gehegter Wunsch in Erfüllung. Spätestens seit der vorigen Milchkrise im Jahr 2008/09 hatte dieser in jeder angespannten Lage der Landwirtschaft eine Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft gefordert. Die Steuerglättung ist zwar ein etwas anderer Mechanismus zur Verteilung der in der Landwirtschaft üblichen und vor allem auf das Wetter und die Ernte zurückzuführenden Gewinnschwankungen. Im Ergebnis könnte die nun vorgesehene Steuerglättung die Landwirte sogar noch mehr entlasten als eine Risikoausgleichsrücklage, schätzt der Deutsche Bauernverband.


Korrekturen von Bundestag und Bundesrat noch möglich


Noch ist der Gesetzentwurf in einem frühen Stadium. Für den 2. November ist der Beschluss im Bundeskabinett vorgesehen, danach müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber befinden. Es ist noch nicht abzusehen, ob die Regelungen so kommen, wie sie das BMEL nun formuliert hat. Der Koalitionspartner SPD hat im Vorfeld immer wieder signalisiert, dass er generellen Steuererleichterungen für alle Betriebe skeptisch gegenüber steht. Dennoch hat das BMEL ein ehrgeiziges Ziel: Das Gesetz soll bis zum Jahresende alle Instanzen durchlaufen und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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