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Brüssel will die Beihilfenkappung

Trotz des massiven Widerstands der EU-Mitgliedstaaten hält die Europäische Kommission an der Aufstockung der Modulation und an betriebsgrößenabhängigen Beihilfenkürzungen fest.

Lesezeit: 2 Minuten

Das geht aus den internen Vorschlagsentwürfen zum Gesundheits-Check hervor. Den derzeitigen Modulationssatz von 5 % will die Kommission in den Jahren 2009 bis 2012 in Zwei-Prozent-Schritten auf 13 % anheben. Bei Beihilfespannen zwischen 100 000 Euro und 199 999 Euro soll die Modulationsrate im Jahr 2009 auf 10 % aufgestockt und dann - ebenfalls in Zwei-Prozent-Schritten - bis 2012 auf 16 % gesteigert werden. Bei Fördervolumina von 200 000 Euro bis 299 999 Euro sollen nach demselben Muster bis 2012 insgesamt 19 % zugunsten der ländlichen Entwicklung umgeschichtet, und bei den über 300 000 Euro hinausgehenden Beihilfeumfängen soll der Modulationsgrad auf 22 % angehoben werden. Die dabei zusätzlich freigesetzten Gelder von insgesamt 4,9 Mrd. Euro im Zeitraum 2009 bis 2012 sollen komplett in dem jeweiligen Mitgliedstaat verbleiben und im Rahmen der Zweiten Säule für den Klimaschutz, das Wassermanagement, erneuerbare Energien sowie den Artenschutz ausgegeben werden. Betriebe mit jährlichen Förderansprüchen bis zu 5 000 Euro sollen auch künftig von Beihilfekürzungen verschont bleiben. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch künftig nur noch Direktbeihilfen auszahlen, wenn diese mindestens 250 Euro pro Jahr betragen oder die Betriebsfläche wenigstens 1 ha umfasst. Um eine sanfte Landung beim Ausstieg aus den Milchquoten im Jahr 2015 sicherzustellen, sollen die Garantiemengen von 2010/11 bis 2013/14 in vier Ein-Prozent-Schritten ausgeweitet werden. Mögliche Härten für Milcherzeuger in Bergregionen und anderen Gebieten sollen mit Hilfe von Umschichtungen von Mitteln aus anderen Produktionszweigen abgefedert werden.


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