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Bürokratieabbau: BMEL sagt Doppelmeldungen den Kampf an

Man kennt das: Doppelmeldungen mit oft identischen Inhalten sorgen für Zusatzarbeit und für Frust. Das hat nun auch das BMEL erkannt. Melde- und Dokumentationspflichten sollen verschlankt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) wurde in dieser Woche ein ganzes Bündel möglicher Maßnahmen zur Vereinfachung der Ökoregelungen und sonstigen bürokratischen Lasten besprochen. Grundlage war auch ein Papier des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), das seinerseits zahlreiche geplanten oder schon angelaufenen Schritte zur Entbürokratisierung auflistet.

Bodennutzungserhebung wird umgestellt

Ein großes Ärgernis sind für viele Landwirte doppelte Meldepflichten, wenn beispielsweise weitgehend identische Daten an verschiedene Erhebungsstellen gehen und dafür jeweils eigene Eingaben erforderlich sind. Hier will das Agrarressort rangehen und Melde- und Dokumentationspflichten spürbar verschlanken.

Bei den Meldepflichten für statistische Zwecke hat das BMEL mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes bereits eine Vereinfachung auf den Weg gebracht. Die sieht u.a. vor, dass die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der GAP umgestellt wird. Der Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, die Neuregelung soll ab dem Jahr 2025 Anwendung finden

Auch Tierhalter sollen entlastet werden

Das Ministerium arbeitet eigenen Angaben zufolge außerdem daran, Melde- und Dokumentationspflichten auch im Bereich Tierhaltung zu vereinfachen. Meldepflichten sollen reduziert, Stichtage vereinheitlicht und schlanke digitale Lösungen angeboten werden. Außerdem bereitet das Haus die „Digitalisierung des Rinderpasses“ vor, einem von mehreren Elementen zur Rückverfolgbarkeit eines Rindes. Die Umsetzung soll im Zuge der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das EU-Recht bis Ende 2025 erfolgen.

Zu Melde- und Dokumentationspflichten im Pflanzenbau will das Agrarministerium in Berlin bis zum Sommer 2024 einen Praxischeck durchführen. Der soll im Dialog mit betroffenen Unternehmen, Verwaltungen und Experten zeigen, wo Hemmnisse und Lösungsansätze liegen. Ziel ist eine möglichst schlanke und effektive Umsetzung von Regelungen/Standards.

Ökobetriebe sollen von Optimierung der EU-Öko-Verordnung profitieren

Das soll natürlich auch für Ökobetriebe gelten. Zusätzlich sollen hier aber zusammen mit Brüssel weitere bürokratische Hürden im Rahmen der EU-Öko-Verordnung abgebaut werden. Vorschläge von Ländern und Verbänden liegen vor, ein Bericht der EU-Kommission wird im September 2024 erwartet. Auf dieser Grundlage will das BMEL Schritte für nationale Maßnahmen ergreifen.

Im Weinbau ist das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits dabei, Vereinfachungen bis Ende 2024 umzusetzen. In Arbeit ist hier eine Änderung der Weinüberwachungs-Verordnung, um einige EU-rechtlich nicht mehr erforderliche Buchführungs- und Meldepflichten abzuschaffen oder zu vereinfachen.

Bilger: Özdemir bleibt Bremser beim Bürokratieabbau

Diese und die weiteren Pläne von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemirs Ressort zum Bürokratieabbau werden in der CDU/CSUBundestagsfraktion mit Skepsis aufgenommen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Steffen Bilger wirft Özdemir vor, bislang der Bremser beim Abbau von Regeln und Vorschriften gewesen zu sein. Das hat für ihn auch die Sonder-Agrarministerkonferenz in dieser Woche gezeigt. Genauso die nur teilweise Umsetzung der durch Brüssel ermöglichten GAP-Spielräume. Gemeint ist damit sicherlich Özdemirs Zögern bei der Flexibilisierung der Fruchtfolgeregelung.

Der agrarpolitische Fraktionssprecher Albert Stegemann findet es äußerst befremdlich, wenn Minister Özdemir seine Erfolge beim Bürokratieabbau lobt, aber keine wesentlichen eigenen Maßnahmen benennen kann, die auch tatsächlich bereits umgesetzt sind. In dem Papier finde sich hinter jeder Ankündigung direkt eine Einschränkung. So arbeite das Landwirtschaftsministerium daran, Meldepflichten zu vereinfachen, es sollen Erleichterungen vorbereitet werden oder es wird weiter abgewartet bis Ergebnisse vorliegen, verdeutlicht Stegemann.

"Anstatt Vorgaben bei der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik 1:1 umzusetzen und damit für Vereinfachung zu sorgen, gibt es für Deutschland einen Sonderweg. Damit erweist der Landwirtschaftsminister den Bäuerinnen und Bauern einen weiteren Bärendienst", moniert der CDU-Politiker.

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