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GAP-Reform 2023

Bundesländer bei Aussetzung der GAP-Stilllegung gespalten

Soll es Ausnahmen der GAP-Auflagen für das Jahr 2023 geben? Ja, finden die Länder-Agrarminister. Über den Umfang sind sie allerdings uneins.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesländer bleiben in der Frage gespalten, welche Konsequenzen aus dem Ukraine-Krieg für die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 gezogen werden sollten. Auf der Sonder-Amtschefkonferenz am Mittwoch und Donnerstag in Magdeburg sprachen sich neun Länder dafür aus, die Regelungen zur geplanten 4 %-Flächenstilllegung und zur Fruchtwechselpflicht im kommenden Jahr auszusetzen. Die für einen Beschluss nötige Einstimmigkeit konnten die Minister nicht erzielen.

Protokollerklärung von neun Bundesländern

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Eine entsprechende Protokollerklärung gaben die Amtschefs der unionsgeführten Landwirtschaftsministerien von Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ab, ferner die Staatssekretäre der SPD-Ressorts von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland, des FDP-geführten rheinland-pfälzischen Ministeriums und des Agrarressorts in Thüringen, das von der Linken geleitet wird.

Noch fehlt Signal aus Brüssel

Der EU-Agrarkommissar, Janusz Wojciechwoski, hatte den EU-Mitgliedstaaten beim vergangenen Treffen der EU-Agrarminister zugesagt, er werde für solche Ausnahmen im Jahr 2023 im Kreise der EU-Kommissare werben. Vom Signal aus Brüssel hängt es ab, ob Ausnahmen bei den GAP-Auflagen überhaupt möglich sein könnten. Bislang hat es das Thema jedoch nicht auf die Tagesordnung des Kommissions-Kollegiums geschafft, so eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber top agrar.

Mehrheit für flexiblen Fruchtwechsel

Das Treffen der Agrar-Amtschefs der Länder diente der Abstimmung von Bund und Ländern für die weiteren Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über den GAP-Strategieplan. Eine Mehrheit fand beispielsweise der Antrag Niedersachsens, die Regelungen zum Fruchtwechsel flexibler zu gestalten und insbesondere den Anbau von Roggen auf Roggen sowie den einmaligen Nachbau von Weizen nach Weizen zu ermöglichen. Bei den Regelungen zum Mindestanteil an nicht-produktiven Flächen soll den Ländern zufolge neben der Selbstbegrünung auch eine aktive Begrünung zulässig sein.

Bender: „Wir sind auf Linie.“

„Ich bin froh, dass wir bei vielen offenen Punkten auf einer Linie sind“, erklärte die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Bender, nach der Konferenz. Die Amtschefs hätten damit den Grundstein für die politische Einigung der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) Ende Juli gelegt.

Strategieplan im September nach Brüssel

Die Staatssekretärin bekräftigte das Ziel, den GAP-Strategieplan im September wieder in Brüssel einzureichen. Der Zeitplan sei ambitioniert, „aber wir sind voll im Soll“. Die landwirtschaftlichen Betriebe forderten zurecht Planungssicherheit, die es jedoch erst mit der Genehmigung des deutschen Strategieplans gebe.

Bund-Länder-Abstimmung geht weiter

Nach Angaben Benders laufen die parallelen Abstimmungen mit Brüssel und den Ländern weiter. Es sei geplant, im Juli die inhaltlichen Anpassungen am Strategieplan informell mit der Kommission vorabzustimmen, damit die Genehmigung zügig erfolgen könne. Es gelte jetzt, konzentriert die Punkte abzuarbeiten, die von der Kommission zum GAP-Strategieplan angemerkt worden seien.

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