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topplus 75 Jahre Grundgesetz

DBV und WLV erneuern Forderung nach Staatsziel Ernährungssicherung

Die Themen Landwirtschaft und Ernährungssicherung spielen im Grundgesetz im 75. Jahr seines Bestehens keine große Rolle. Der Bauernverband würde das gern ändern.

Lesezeit: 3 Minuten

Heute vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erlassen. Damit gab sich die junge Bundesrepublik einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der für seine Bürger bis heute Freiheit, Demokratie und Grundrechte verbrieft.

Die Begriffe „Landwirtschaft“, „Landwirt“ oder „Bauer“ tauchen darin nicht auf, das Wort „Ernährung“ nur ein einziges Mal, „landwirtschaftliche Erzeugung“ gerade zwei Mal. Hat das Grundgesetz deshalb keine große Relevanz für den Agrarsektor? Mitnichten! Der konstitutionelle Rahmen unserer Verfassung gilt schließlich für Landwirte genauso wie für ihre Märkte. Ohne die wäre die Welt hierzulande auch für die Bauern im wahrsten Sinne eine andere.

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Daran will auch DBV-Präsident Rukwied erinnern, wenn er sagt: „Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist die Basis für Stabilität, Frieden und Wohlstand in unserem Land.“ Damit das so bleibt, sollte nach Rukwieds Überzeugung aber Ernährungssicherung als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Beringmeier: Grundgesetz Voraussetzung für zukunftsfeste Landwirtschaft

Für den Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier, ist der Tag des Grundgesetzes "ein Fest für die Demokratie". Er sagt: "Unser Grundgesetz ist das Fundament für ein friedliches Zusammenleben und schützt als freiheitlich-demokratische Grundordnung unsere Demokratie und alle Menschen, die in Deutschland leben. Das ist das höchste Gut, das es zu schützen gilt.“

Das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, der Schutz des Eigentums, das Versammlungsrecht, die freie Meinungsäußerung und die Gleichberechtigung, die allesamt im Grundgesetz verankert sind, bilden laut Beringmeier notwendige Voraussetzungen auch zur Gestaltung einer zukunftsfesten Landwirtschaft. Für den WLV-Präsidenten sind Umwelt- und Tierschutz genauso wichtige Gemeinwohlinteressen, die zurecht im Grundgesetz an zentralen Stellen festgeschrieben sind. Wünschenswert wäre allerdings auch aus seienr Sicht, künftig ebenfalls die Ernährungssicherheit explizit in der Verfassung als verbindliches Staatsziel zu definieren.

Keine neue Forderung

Die Forderung von Rukwied und Beringmeier ist nicht neu. Der Bauernverband hatte schon 2021 ein Zukunftskonzept vorgestellt, in dem empfahl, das Grundgesetz in Art. 20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) um die Ziele Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Als neuen Text für den Art. 20a schlug der DBV vor: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen, die Grundlagen der menschlichen Ernährung, die Tiere und das Klima im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Tatsächlich haben die Corona-Krise und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine seitdem gezeigt, wie fragil die internationale Lebensmittelversorgung ist. Nachdem das Thema „Ernährungssicherung“ zwischenzeitlich auch politisch sehr präsent war, ist das Thema seitdem aber wieder weitgehend in den Hintergrund getreten. Vielleicht gibt das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes dem einen oder anderen Politiker den Anstoß, auch die Bedeutung der Landwirtschaft und ihrer Lebensmittelerzeugung auch in seiner gesellschaftlichen Bedeutung zu betrachten. Die CDU ist jedenfalls schon dieser Ansicht und hat das Staatsziel Ernährungssicherheit im Mai in ihr Grundsatzprogramm übernommen.

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