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Doch Ausnahmen für Erntehelfer beim Mindestlohn

Die hartnäckigen Forderungen aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau nach Ausnahmeregelungen für Erntehelfer beim gesetzlichen Mindestlohn sind offenbar nicht ohne Wirkung geblieben. Wie am vergangenen Freitag in Berlin bekannt wurde, haben sich Union und SPD auf Änderungen am Regierungsentwurf verständigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die hartnäckigen Forderungen aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau nach Ausnahmeregelungen für Erntehelfer beim gesetzlichen Mindestlohn sind offenbar nicht ohne Wirkung geblieben. Wie am vergangenen Freitag in Berlin bekannt wurde, haben sich Union und SPD auf Änderungen am Regierungsentwurf des sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetzes verständigt.


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Danach soll zum einen die Dauer des Aufenthalts, in der für Saisonarbeitskräfte keine Sozialbeiträge abgeführt werden müssen, von derzeit 50 Tagen auf 70 Tage ausgedehnt werden. Zum anderen sollen landwirtschaftliche Arbeitgeber die Kosten anrechnen dürfen, die sie für Unterbringung und Verpflegung der Erntehelfer aufwenden.


Der Bundestag wird das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung beschließen.


DBV-Präsident Joachim Rukwied hatte zuvor auf dem Deutschen Bauerntag in Bad Dürkheim seine Kritik an einem pauschalen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für Saisonarbeiter bekräftigt und vor einer Abwanderung besonders arbeitsintensiver Sonderkulturbereiche wie Spargel, Salat oder Feldgemüse und auch Wein ins Ausland gewarnt. Er schlug vor, für die Landwirtschaft eine Ausnahmeregelung zu schaffen und das Niveau des Mindestlohns auf 80 % des allgemeinen Satzes festzulegen.


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