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Schulterschluss in NRW

Düngeverordnung: NRW-Bauernverbände fordern Eingreifen von von der Leyen

Die NRW-Bauernpräsidenten fordern EU-Kommissionschefin von der Leyen dazu auf, den Dünge-Streit mit Deutschland zur Chefsache zu machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Streit um die deutsche Düngeverordnung hat die EU-Kommission den Druck auf Deutschland erhöht. Bauernvertreter und Politiker befürchten eine Ausweitung der sogenannten Roten Gebiete. Nun haben sich Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) und Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) in einem gemeinsamen Brief an die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, gewandt.

Verursacherbezogene Gebietsausweisungen

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Die Präsidenten kritisieren das Verhalten der EU-Kommission hinsichtlich der Ausweisungspraxis von besonders mit Nitrat belasteten landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland. Die EU-Kommission verlange von Deutschland eine Überarbeitung der ausgewiesenen Kulisse und einen Verzicht auf die sogenannte Binnendifferenzierung, so die Verbandsvertreter. Dabei werden die Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft und die natürlichen Standortverhältnisse einbezogen. „Die Landwirtinnen und Landwirte in NRW bekennen sich klar zum Gewässerschutz. Wir fordern dazu aber verursacherbezogene und differenzierte Gebietsausweisungen“, verlangt WLV-Präsident Beringmeier. Ein Ausweisungsverfahren, das sich ausschließlich auf Messstellen stütze, werde dem nicht gerecht. Dabei würden pauschal und großflächig auch die Betriebe von verschärften Auflagen überzogen, die bereits gewässerverträglich wirtschafteten.

„Daten sind korrekt!“

„Die wesentlichen Daten entstammen der offiziellen Agrarstatistik. Die Datengrundlage und die Methodik werden von der EU-Kommission selber in anderen Bereichen angewandt“, kritisiert RLV-Präsident Conzen die ablehnende Haltung der EU-Kommission. Beide Präsidenten fordern von der Europäischen Kommission auch mit Blick auf die Akzeptanz der Landwirtschaft, dass die modellgestützte Binnendifferenzierung weiterhin angewandt werden darf. „Es darf nicht sein, dass die EU-Kommission diesen modernen, sachgerechten und wissenschaftsbasierten Ansatz verhindert“, so Beringmeier und Conzen. Denn der funktioniere deutlich besser als die teilweise fehlerhaften Messstellen und bilde die Belastung der Grundwasserkörper in Echtzeit ab.

Bundesregierung gefragt

Trotz des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens verlangen WLV und RLV mehr Engagement von der Bundesregierung, sich mit Nachdruck für eine verursachergerechte Betrachtung gegenüber der EU Kommission einzusetzen. Dazu gehöre die Beibehaltung der Ausweisungspraxis oder eine Differenzierung der Düngeauflagen anhand einzelbetrieblicher Daten auf Basis von Modellrechnungen.

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