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Eilverordnung: Bestehende Glyphosat-Regeln bis Mitte 2024 verlängert

Ursprünglich galt ab 1.1.2024 ein deutsches Anwendungsverbot für Glyphosat. Das ist nach der EU-Zulassung nicht mehr zu halten. Eine Eilverordnung sorgt nun (vorerst) für Rechtssicherheit.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU hatte bekanntermaßen die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre verlängert – gleichzeitig galt bisher bei uns ab dem 1. Januar 2024 ein nationales Anwendungsverbot. Um rechtliches Chaos zu vermeiden, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Sie schreibt die derzeit bestehenden Vorschriften wie das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten fort und gilt für ein halbes Jahr.

In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten.

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Mit der „Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel“ werden für sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 sowohl das vollständige Anwendungsverbot als auch die zum 1. Januar 2024 wirksam werdende Aufhebung der bisher geltenden Anwendungsbeschränkungen von Glyphosat ausgesetzt.

Özdemir hält die Genehmigung weiter für falsch

„Ich halte die Entscheidung der EU-Kommission für falsch, Glyphosat bis 2033 zu genehmigen und sehe sie auch nicht vom Votum der EU-Staaten gedeckt“, stellte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu fest. Dennoch müsse das deutsche Pflanzenschutzrecht nun angepasst werden, damit die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit haben und drohende Schäden an der Artenvielfalt abgewendet werden. Wir schreiben die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fort.

Im nächsten Schritt will der Bundesminister die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeiten. Dabei will Özdemir der Ampel- Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung „so weit wie möglich nachkommen“. Deshalb werde sein Haus prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken.

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