Zwischen 2009 bis 2013 ist besonders viel Grünland mit hohem Naturwertverloren gegangen. Es ging bundesweit um 7,4 % (82.000 ha) durch Intensivierung der Nutzung oder Umbruch zurück. Das besagt der erste Grünland-Reports des Bundesamtes für Natrurschutz, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
„Diese drastische Abnahme ist für den Naturschutz kritisch. Sie zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft und insbesondere des artenreichen Grünlands nicht die beabsichtigte Wirkung hatten“, sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Anlass zur Sorge gibt dabei nicht nur der quantitative Rückgang des Grünlands, sondern auch die qualitative Verschlechterung: Durch Intensivierung der Landwirtschaft würden Intensivwiesen und Mähweiden gegenüber biologisch vielfältigeren Grünlandflächen immer höheren Flächenanteile einnehmen, heißt es weiter. „Wenn wir den Rückgang des Grünlandes und den damit verbundenen Verlust von Pflanzen- und Tierarten aufhalten wollen, dann brauchen wir eine nationale Grünlandstrategie mit einem flächendeckenden Grünlanderhaltungsgebot in Deutschland und ein Umschwenken in der Agrarförderpolitik. Nachdem auf EU-Ebene die Weichen gestellt sind, sind hier jetzt vor allem die Bundesländer bei der laufenden Ausgestaltung ihrer Agrarumweltprogramme gefordert“, so Jessel.
Äcker in Flussnähe wieder in Grünland umwandeln
Nach Ansicht des BfN sollte insbesondere in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in weiteren sensiblen Gebieten (z.B. kohlenstoffreiche und erosionsgefährdete Gebiete) das Grünland unter strengen Schutz gestellt und eine Grünlandumwandlung bundesweit untersagt werden. Vor allem in Flussauen und auf Moorböden sollte ein generelles Grünlandumbruchverbot gelten. Bestehende Ackernutzungen in solchen Gebieten seien schrittweise in Dauergrünlandnutzung zu überführen. Ebenso setzt sich das BfN für eine bessere Förderung von Wanderschäfereien ein, um extensive Grünlandtypen wie Wacholderheiden, die von einer Beweidung abhängig sind, zu erhalten.
Dem BfN zufolge müssen durch die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU insbesondere „dunkelgrüne“ Agrarumweltmaßnahmen (AUM), die einen echten Mehrwert für die biologische Vielfalt haben, von den Bundesländern gefördert und besonders honoriert werden. Um dabei hochwertiges Grünland zu erhalten, sollten staatliche Zahlungen auch stärker an positive Wirkungen für das Grünland mit hohem Naturwert gekoppelt werden. Die AUM-Förderung sollte außerdem die Erhaltung und Entwicklung von Saumstrukturen beinhalten, die für den Erhalt der biologischen Vielfalt von sehr großer Bedeutung ist.
Aktuell gibt es noch eine andere Studie:
NABU-Studie macht Landwirtschaft für Artenschwund verantwortlich (2.7.2014)