EU-Mitgliedstaaten müssen Daten zum Pflanzenschutz künftig jährlich nach Brüssel melden
Mit einer neuen Verordnung will die EU mehr und regelmäßiger Daten aus der Landwirtschaft erheben – vor allem zum Pflanzenschutz. Welche Pflichten auf Landwirte zukommen, ist noch unklar.
Spätestens ab 2028 müssen alle EU-Mitgliedstaaten einmal jährlich Bericht nach Brüssel erstatten, welche Mengen und welche Pflanzenschutzmittel die heimischen Landwirte einsetzen. Das geht aus der neuen Verordnung zu Statistiken über landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel (regulation on statistics on agricultural inputs and products, SAIO) hervor.
Daten ab 2030 öffentlich
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten hatten sich am Donnerstag im Trilog mit der EU-Kommission auf die sogenannte SAIO-Verordnung geeinigt. Laut der Übereinkunft sollen die EU-Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2028 Daten erheben, die die EU ab 2030 veröffentlichen wird.
Anforderung an Landwirte noch unklar
In einer Pressemitteilung erklärte das Europaparlament, dass die Daten künftig „in der Landwirtschaft verwendete Wirkstoffe nach Kultur und behandelter Fläche umfassen“ werden. Die EU-Mitgliedstaaten teilten mit, dass „das Vorhandensein von elektronischen Registern für gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln“ die Voraussetzung für die Datensammlung sei. Was das genau für die Landwirte in den EU-Mitgliedstaaten heißt, ist noch nicht klar.
Neben dem Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln umfasst die Verordnung auch Daten zum Biolandbau und einer ganzen Reihe landwirtschaftlicher Betriebsmittel und Erzeugnisse, und verarbeiteter Produkte.
Die neue SAIO-Verordnung ist neu und ersetzt eine Reihe von Gesetzen, mit denen die EU bislang die Erfassung von Agrardaten geregelt hat. Von dem Statistik-Gesetz verspricht sich die EU, die Kenntnisse über landwirtschaftlichen Praktiken zu verbessern. Zusätzlich sollen die erhobenen Daten dabei helfen, die Ziele von Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie zu überwachen.
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Spätestens ab 2028 müssen alle EU-Mitgliedstaaten einmal jährlich Bericht nach Brüssel erstatten, welche Mengen und welche Pflanzenschutzmittel die heimischen Landwirte einsetzen. Das geht aus der neuen Verordnung zu Statistiken über landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel (regulation on statistics on agricultural inputs and products, SAIO) hervor.
Daten ab 2030 öffentlich
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten hatten sich am Donnerstag im Trilog mit der EU-Kommission auf die sogenannte SAIO-Verordnung geeinigt. Laut der Übereinkunft sollen die EU-Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2028 Daten erheben, die die EU ab 2030 veröffentlichen wird.
Anforderung an Landwirte noch unklar
In einer Pressemitteilung erklärte das Europaparlament, dass die Daten künftig „in der Landwirtschaft verwendete Wirkstoffe nach Kultur und behandelter Fläche umfassen“ werden. Die EU-Mitgliedstaaten teilten mit, dass „das Vorhandensein von elektronischen Registern für gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln“ die Voraussetzung für die Datensammlung sei. Was das genau für die Landwirte in den EU-Mitgliedstaaten heißt, ist noch nicht klar.
Neben dem Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln umfasst die Verordnung auch Daten zum Biolandbau und einer ganzen Reihe landwirtschaftlicher Betriebsmittel und Erzeugnisse, und verarbeiteter Produkte.
Die neue SAIO-Verordnung ist neu und ersetzt eine Reihe von Gesetzen, mit denen die EU bislang die Erfassung von Agrardaten geregelt hat. Von dem Statistik-Gesetz verspricht sich die EU, die Kenntnisse über landwirtschaftlichen Praktiken zu verbessern. Zusätzlich sollen die erhobenen Daten dabei helfen, die Ziele von Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie zu überwachen.