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EU-Pläne zum Pflanzenschutz auf Juni verschoben

Die EU-Kommission wird ihre ambitionierten Pflanzenschutzpläne voraussichtlich im Juni vorstellen. Geplant war ein Termin im März, der aufgrund des Ukraine-Krieges nicht gehalten werden konnte.

Lesezeit: 2 Minuten

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das gilt auch für die umfangreichen Pflanzenschutzgesetze der EU. Diese Pläne wird die EU-Kommission nun Ende Juni präsentieren. „Leider wurde die Veröffentlichung im März verschoben. Aktuell steht der 22. Juni im Raum“, bestätigte Andrew Owen-Griffiths von der EU-Kommission den neuen Zeitplan am Dienstag. Owen-Griffiths ist Referatsleiter in der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission und sprach im Rahmen eines Webinars der Initiative Bündnis für enkeltaugliche Landwirtschaft.

Eigentlich wollte die EU-Kommission ihre Vorschläge für die Reform der „Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln“ (Sustainable Use of Pesticides Directive) am 23. März in Brüssel präsentieren. Diesen Termin hat die EU-Behörde jedoch kurzfristig verschoben. Anstelle der Pflanzenschutz-Pläne stellte der EU-Agrarkommissar, Janusz Wojciechowski, Krisenmaßnahmen als Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine vor.

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Verspätung hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen

Bereits im Februar berichtete top agrar aus EU-Interna, die die weitreichenden Pläne der EU-Kommission zeigen. An den geplanten Maßnahmen werde sich durch die Verschiebung der Vorstellung des Verordnungsentwurfes nichts ändern, stellte Owen-Griffiths am Dienstag klar. „Die Verschiebung wird weder die Ambition noch die Ziele der Verordnung ändern“, so der Kommissionsbeamte.

Green Deal-Ziele bald rechtlich bindend?

Mit der neuen Pflanzenschutz-Verordnung will die EU-Kommission Teile des EU-Green Deal in Stein meißeln. Zentral in der Verordnung ist das Reduktionsziel von 50 % für „Einsatz und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel“ bis 2030 - wobei der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 als Basis dienen soll. Dazu will die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten.

Im Einzelfall könnten die EU-Mitglieder laut der Pläne vom 50 %-Ziel abweichen. Zum Beispiel dann, wenn sie bereits hohe Reduktionen vorweisen können. Allerdings behält sich die EU-Kommission auch vor, in bestimmten Fällen die Reduktionsziele anzuheben.

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