Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Geflügelpest in Tierhaltung mit 30 000 Hühnern festgestellt

In einer Geflügelhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg ist Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut ( FLI), wies am 12. November den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5N8 nach.

Lesezeit: 6 Minuten

In einer Geflügelhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg ist Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut ( FLI), wies am 12. November den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5N8 nach. Damit ist erstmals in Schleswig-Holstein der Geflügelpesterreger in einer geschlossenen Tierhaltung nachgewiesen worden.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Hühnerhaltungsanlage mit rund 30 000 Tieren. Alle Tiere müssen nun der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet werden. "Damit ist eine neue Stufe bei der derzeit grassierenden Geflügelpest erreicht. Sie ist hochaggressiv. Die Situation ist besorgniserregend und bedeutet für alle – Tierhalter und Tierhalterinnen, Behörden und Labore - eine große Herausforderung. Ich begrüße, dass der Bund jetzt den Krisenstab einsetzt. In mehreren Gesprächen mit Bundesagrarminister Schmidt und Staatssekretär Aikens habe ich in den letzten Tagen dem Bund gesagt, für wie wichtig ist die Koordinierung der Ländermaßnahmen halte", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck in Kiel. Der Krisenstab, bestehend aus den Staatsekretären von Bund und Ländern, tagte am Nachmittag noch.


Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet


Der Kreis Schleswig-Flensburg richtete am Samstag einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern ein. Die Polizei sperrte den Betrieb zudem ab. Aus Gründen des Tierseuchenschutzes ist es fremden Personen untersagt, das Gelände zu betreten. Landwirtschaftsminister Robert Habeck und Landrat Wolfgang Buschmann appellierten dringend, sich daran zu halten. Verstöße gegen Regelungen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.


Landrat Buschmann betonte: "Gleich nach Bestätigung des Falles haben wir den Verwaltungsstab zusammengerufen und alle notwendigen Schritte eingeleitet. Alle haben extrem gut und reibungslos zusammengearbeitet – von den Veterinären über die Polizei bis hin zur Freiwilligen Feuerwehr."


FLI untersucht Ursache der Einschleppung


Seit Mittwoch hatte es in dem Betrieb vereinzelte Todesfälle bei Hühnern in der Anlage gegeben, die zunächst in Zusammenhang dem Ausfall einer Lüftung gebracht wurden. Der Tierhalter beauftrage ein privates Labor mit Probennahmen. Nachdem diese Ergebnisse am Freitag einen ersten, aber nicht amtlichen Verdacht ergaben, wurde unmittelbar amtliche Proben genommen und noch in der Nacht zum Samstag von FLI analysiert. Das FLI wird ein Team von Epidemiologen zur Klärung der Ursache der Einschleppung nach Schleswig-Holstein schicken.


Es ist ein Zuchtbetrieb – die Eier sind Bruteier, keine Konsumeier. Die letzte Lieferung ging am Montag noch vor Erkrankung der Tiere heraus, und zwar nach Dänemark. Weitere Untersuchungen laufen. Schleswig-Holstein hat den Bund darüber verständigt, damit er die zuständigen Behörden in Dänemark informieren kann.

Land verstärkt Sicherheitsvorkehrungen


Habeck sagte weiter: "Wir werden in Schleswig-Holstein die Sicherheitsvorkehrungen noch weiter verstärken. So werden wir auch für kleine Geflügelhaltungen Biosicherheitsmaßnahmen, also strengste Hygienevorschriften vorschreiben. Damit gehen wir über die vom Bund in der Geflügelpest-Verordnung vorgegebenen Maßnahmen hinaus. Das ist erforderlich, um die Risiken zu minimieren. Dennoch: Weitere Fälle sind nicht auszuschließen." Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landes soll am Sonntag veröffentlicht werden, Landwirte erhalten eine Handreichung für die kleineren Geflügelhaltungen (unter 1.000 Tiere).


Bestätigung von Geflügelpest bei Wildvogel in Segeberg


Seit vergangenem Wochenende sind vor allem im östlichen Landesteil Schleswig-Holsteins zahlreiche tote Wildvögel aufgefunden worden, insbesondere Reiherenten, aber auch Graugänse und Schwäne. Am Dienstag (8. November) stellte das FLI den ersten Fall von Geflügelpest des Subtyps H5N8 fest. Seitdem konnte das Virus in den Kreisen Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg sowie in Lübeck festgestellt werden. Auch in Segeberg wurde ein Verdacht bei Wildvögeln bestätigt. In Lübeck war die erste Hobbygeflügelhaltung mit 18 Puten betroffen. Darüber hinaus wurden beim Landeslabor eine Reihe von Proben von Wildvögeln oder Geflügel eingesendet.


Außerhalb von Schleswig-Holstein wurde die Geflügelpest des Subtyps H5N8 bislang in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Baden-Württemberg bestätigt, sowie in Dänemark, Österreich, Schweiz und Polen – dort überall bei Wildvögeln. In mehreren Bundesländern wird Hausgeflügel aufgestallt, genauso in Dänemark und den Niederlanden. Das Friedlich-Löffler-Institut ist dabei, das Virus zu analysieren.


Maßnahmen des Landes und der Kreise


Landesweit wurden von den zuständigen Kreisen Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete rund um die Fundorte von an Geflügelpest erkrankten Wildvögeln bzw. betroffenen Tierhaltungen eingerichtet. Sperrbezirke haben mindestens drei Kilometer Radius, Beobachtungsgebiete mindestens weitere sieben Kilometer um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel herum. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen:


Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage ab dem letzten Geflügelpest-Nachweis; Beobachtungsgebiet: 15 Tage ab dem letzten Geflügelpest-Nachweis in dem betroffenen Restriktionsgebiet). Die Bestände im Sperrbezirk sind regelmäßig klinisch zu untersuchen und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).


Darüber hinaus gilt landesweit eine Stallpflicht für Hausgeflügel. Es gilt zudem eine Empfehlung der obersten Jagdbehörde: Es sollte keine Jagd auf Wassergeflügel gemacht werden, damit Tiere nicht aufgescheucht werden und das Virus weiterverbreiten.


In den Restriktionsgebieten dürfen Hundes und Katzen nicht frei herumlaufen. Diese Tiere erkranken im Regelfall nicht, aber sie können das Virus nach Kontakt weiter verbreiten. Daher sollte auch sonst direkter Kontakt von anderen Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln auch außerhalb der Restriktionsgebiete verhindert werden.


H5N8-Virus auch in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt


Die Geflügelpest-Fälle in Mecklenburg-Vorpommern mehren sich: Das hochansteckende H5N8-Virus konnte am frühen Samstagmorgen sowohl in verendeten Reiherenten vom Nordufer der Schweriner Sees (LK Nordwestmecklenburg) als auch in Wildvögel-Kadavern von der Insel Ruden nachgewiesen werden.


Ebenso bestätigte sich der H5N8-Verdacht bei den toten Enten und Hühnern aus einem Geflügelkleinstbestand (57 Tiere) bei Mesekenhagen. Dort sind gestern vorsorglich 18 Hühner und 8 Enten gekeult worden. 31 Tiere waren bereits verendet, als die Einsatzkräfte eintrafen. Auch eine Großmöwe aus dem Stadtgebiet Rostock starb nachweislich an der Geflügelpest.


„Damit haben wir eine neue unschöne Situation, nämlich den ersten amtlich bestätigen Fall in einem Nutztierbestand. Ich hoffe sehr, dass dies ein Einzelfall bleibt und das Virus nicht auf weitere Nutzierbestände übergreift. Für die Tierhalter ist der Tod eines jeden Tieres ein großer Verlust – ökonomisch und emotional“, kommentierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.


Das aktive Seuchengeschehen der vergangenen Tage spreche für die Aggressivität und Intelligenz des Erregers, so der Minister. „Auch haben wir es nun offiziell mit einem kreisübergreifenden Geschehen zu tun“, betonte er. Die Seuchenentwicklung gebe Anlass, dass sich Bund und Länder nun umgehend auf ein bundesweites Vorgehen verständigen müssen. „Die Tiere und damit auch unsere Wirtschaft müssen geschützt werden.“

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.