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EU-Kommission will das Gentechnikrecht für CRISPR-Pflanzen lockern

Für bestimmte Arten der sogenannten Neuen Züchtungstechniken will die EU-Kommission die Zulassungsregeln und die Kennzeichnungspflichten lockern.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Mittwoch hat die Europäische Kommission einen umfassenden Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem sie gentechnisch veränderten Pflanzen deregulieren will, die mit neueren Methoden der Gentechnik – sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGT) – gezüchtet wurden.

Zu diesen Methoden zählen etwa Verfahren der Genomeditierung wie CRISPR/Cas oder TALEN, mit denen Pflanzenzüchter präzise Eingriffe am Erbgut vornehmen können. Mit dem Gesetzesvorschlag nimmt die EU-Kommission eine Vielzahl von NGT-Pflanzensorten aus der bestehenden strengen Zulassung für gentechnisch veränderte Pflanzen heraus. Allerdings nur dann, wenn diese keine artfremden Erbanlagen enthalten und zudem als substanziell gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden können.

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Pflanzen fit für den Klimawandel

Die EU-Kommission verspricht sich von dem Schritt, dass Pflanzenzüchter Sorten entwickeln, die widerstandfähiger gegenüber dem Klimawandel, Schädlingen und Krankheiten sein könnten, weniger Pflanzenschutzmittel benötigen und höhere Erträge haben könnten.

Zwei NGT-Kategorien

Konkret plant die Kommission zwei Kategorien für NGT-Pflanzen zu schaffen:

  • Die erste Kategorie sind Pflanzen, die mit natürlich vorkommenden oder konventionellen Pflanzen vergleichbar sind und in ihrer Ausprägung auch durch „konventionelle“ Zuchtmethoden hätte erzeugt werden können.
  • Kategorie zwei sind NGT-Pflanzen mit komplexeren Veränderungen. Diese müssten z.B. weiterhin als genveränderter Organismus gekennzeichnet werden.

Für beide Kategorien hat die EU-Kommission unterschiedliche Anforderungen festgelegt, um auf den Markt zu gelangen. Dabei will die Kommission „ihre unterschiedlichen Eigenschaften und Risikoprofile berücksichtigen“.

Pflanzen der ersten Kategorie könnten laut der Kommissionspläne ein erleichterter Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Pflanzen der zweiten Kategorie müssten entsprechend das umfassenderes Verfahren, angelehnt an die Gentechnik-Richtlinie, durchlaufen.

EUGH-Urteil zwang Kommission zum Handeln

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2018 gelten alle NGT-Pflanzen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und fallen vollumfänglich unter die Gentechnikregulierung. Gentechnik-Gegner sahen sich durch dieses Urteil bestätigt. Aus wissenschaftlicher Sicht wurde das Urteil vielfach kritisiert. Auch das führte zu der aktuellen Gesetzesinitiative.

Wie weiter mit dem Green Deal?

Gegenüber Pressevertretern machte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, klar, dass es den EU-Green Deal nur im Gesamtpaket geben wird. Am Mittwoch sagte er: „Wenn wir es mit dem Umweltschutz ernst meinen, gibt es kein Rosinenpicken. Was wir heute vorgeschlagen haben, steht in direkter Verbindung zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und zum Naturwiederherstellungsgesetz.“

Timmermans sagte gegenüber Pressevertretern, er glaube, dass der Gentechnik-Vorschlag dabei „helfen“ könnte, die verhärteten Fronten bei den anderen Umweltgesetzen zu lockern.

Nachhaltiger mit Naturressourcen umgehen

Die Gentechnik-Pläne sind Teil des sogenannten Paketes zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Der Vorschlag für ein Gesetz zur besseren Überwachung von Böden, ein Gesetz zur Vermeidung von Lebensmittel- und Textilabfällen und eine Refrom der EU-Saatgutverordnung sind weitere Teile des Pakets.

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