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Groko: Kein Konsens zum Gentechnikrecht in Sicht

Sollen neue Züchtungsmethoden weiterhin unter das Gentechnikrecht fallen oder nicht? Dazu ist die Bundesregierung entzweit.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Bewertung von neuen Züchtungsmethoden finden Umweltministerin Svenja Schulze und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner nicht zusammen. Schulze sieht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2018 weiterhin keinen Handlungsbedarf. Aus ihrer Sicht muss das EU-Gentechnikrecht nach dem EuGH-Urteil nicht überarbeitet werden. „Nein, wir haben doch Rechtssicherheit“, sagte sie im Gespräch mit top agrar. Der Europäische Gerichtshof habe klar geurteilt, „dass auch die neuen Züchtungsmethoden, wie zum Beispiel CRISPR/Cas, Gentechnik sind“, argumentiert Schulze. „Das sehe ich genauso“, sagte sie.

Schulze pocht auf das Vorsorgeprinzip

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Schulze zielt vor allem auf eine Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ab. „Ich will, dass Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben, sich zu entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Pflanzen essen wollen oder nicht“, sagte sie. Eine Unterscheidung zwischen den bisherigen gentechnischen Verfahren, bei denen artfremde Gene eingebracht werden und den neuen Züchtungstechniken, bei denen das arteigene Genom nur neu rekombiniert wird, macht Schulze nicht. „Ich halte eine solche Trennung nicht für sachgerecht“, sagte sie gegenüber top agrar. Alle diese Verfahren bergen aus ihrer Sicht Risiken. „Im Falle eines Falles lässt sich das dann nicht mehr zurückholen. Das Vorsorgeprinzip muss deshalb Vorrang haben“, forderte Schulze.

Klöckner will 20 Jahre alte Gentechnikvorschriften überarbeiten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner äußerte sich in den vergangenen Monaten hingegen häufig offen gegenüber den neuen Züchtungstechniken. Es müsse darüber diskutiert werden, ob die rund 20 Jahre alten Gentechnikvorschriften „noch zu den rasanten Entwicklungen unserer Zeit passen“, sagte sie noch in der vergangenen Woche beim Forum Neue Molekularbiologische Techniken in ihrem Ministerium. Gleichwohl stehe für sie außer Frage, dass auch die neuen Techniken Regeln brauchten. Klöckner bezeichnete die neuen Züchtungstechniken als Werkzeuge mit einem „enormen Innovationspotential“. Ausdrücklich warnte sie jedoch vor überzogenen Erwartungen an die molekularbiologischen Züchtungsmethoden. Sie seien kein Allheilmittel, sondern lediglich ein Baustein für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, so Klöckner.

Koalitionsvertrag lässt Interpretationen zu

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD im Winter 2018 ganz auf das damals noch ausstehende Urteil des EuGHs verlassen. „Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten“, lautet die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag. Das EuGH Urteil folgte dann im Sommer 2018. Die Richter entschieden, dass auch Produkte aus der Mutagenese als GVO anzusehen sind. Ausgenommen seien nur diejenigen Verfahren, die bereits seit längerem Anwendung finden und die als sicher gelten würden, urteilten die Luxemburger Richter. Scharfer Wiederspruch war von Wissenschaftlern und Pflanzenzüchtern gekommen. Sie wiesen auch darauf hin, dass entsprechende Züchtungen nicht von einer natürlichen Mutation zu unterscheiden seien.

Wiedervorlage im Jahr 2020

Eine Mehrheit der EU-Agrarminister will daher den EU-Rechtsrahmen für die neuen Züchtungsmethoden lockern. Sie sollen dann nicht mehr unter das strenge Gentechnikrecht fallen. Umsetzten soll das aber erst die nächste EU-Kommission, die im Herbst 2019 ihre Arbeit aufnimmt. Das Thema könnte damit ganz prominent auf die Bundesregierung zurückkommen. Denn im 2. Halbjahr 2020 stellt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft.

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