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Bundesregierung will Herkunftskennzeichnung ab 2024 auf unverpacktes Fleisch ausweiten

Die Herkunft von Fleisch soll ab 2024 auch in Frischetheken erkennbar sein. Damit schließt die Bundesregierung eine Lücke bei der Herkunftskennzeichnung.

Lesezeit: 3 Minuten

Zukünftig wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch auch auf nicht vorverpacktes Fleisch in Bedientheken ausgeweitet. Die Bundesregierung hat dazu am Mittwoch die von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln genehmigt.

Bisher war die Kennzeichnung nur für verpacktes Fleisch vorgeschrieben. Die neue Vorgabe gilt für Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Kennzeichnungspflicht.

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BMEL will umfassende nationale Regelung erarbeiten

Konkret muss also auch bei Thekenfleisch künftig das Aufzuchtland sowie das Schlachtland des Tieres angeben werden. Wurde das Tier in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat geboren, aufgezogen und geschlachtet, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden. Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.

„Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt“, erklärte Cem Özdemir in einer Pressemitteilung. Nur so könnten Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.

Noch kein Vorschlag für Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene

Die jetzige Verordnung sei dabei nur ein erster Schritt. „Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt“, bedauerte Özdemir. Der Minister wolle deshalb eine eigene Regelung für Deutschland erarbeiten, um die Herkunftskennzeichnung noch umfassender auszuweiten.

Vor allem kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sollen dadurch besser am Markt bestehen können. „‚Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen“, so der Agrarminister.

S T I M M E N

DBV will mehr

Für den stellvertretenden Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling, geht der Vorschlag in die richtige Richtung, sei aber bei weitem nicht ausreichend. Der Bauernverband fordert eine umfassende Herkunftsangabe beginnend beim Geburtsort der Tiere. Eingeschlossen werden müssten auch Wurstwaren und andere Verarbeitungsprodukte.

"Mittelfristig muss die Transparenz bei Fleischprodukten auch für Kantinen, Systemgastronomie und Gaststätten gelten. Es fehlt auch die Verknüpfung mit der neuen Haltungskennzeichnung nach Tierwohlstufen. Statt Verbrauchertransparenz aus einem Guss liefert das Bundeslandwirtschaftsministerium noch eher Stückwerk. Die angestrebte Einbettung in ein EU-Kennzeichnungssystem muss mit Nachdruck vorangetrieben werden“, so Hemmerling.

FDP begrüßt Pläne, will sie aber EU-weit

Dr. Gero Hocker, Agrarsprecher der FDP beklagt, dass die Politik in nationalen Alleingängen auch im Vergleich zum EU-Binnenmarkt ständig neue Auflagen etabliert. "Wir als FDP fordern deshalb eine umfassende Herkunftskennzeichnung insbesondere bei tierischen Produkten. Dass Minister Özdemir die im Rahmen des EU-Binnenmarktes vorhandenen Spielräume hierfür nun nutzt, begrüße ich ausdrücklich. Jetzt muss auf EU-Ebene weiter an einer umfassenden europäischen Kennzeichnung gearbeitet werden."

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