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Herkunftskennzeichnung: Was Staat und Wirtschaft jetzt planen

Staat und Wirtschaft arbeiten in Deutschland parallel an einer Herkunftskennzeichnung. Was nach einem Wettrennen aussieht, entpuppt sich als langer Weg in mühevoller Kleinarbeit.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Herkunftskennzeichnung ist beliebt, aber sperrig in der Umsetzung. Aktuell liefern sich Politik und Wirtschaft bei der Herkunftskennzeichnung in Deutschland ein Wettrennen. Nur ist die Geschwindigkeit dabei nicht ausgemacht. Bisher geht es eher langsam voran. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition vergangenen Herbst angekündigt, neben der Tierhaltungskennzeichnung auch eine „umfassende Herkunftskennzeichnung“ einführen zu wollen. Dann fiel dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein, lieber doch auf die EU-Kommission zu warten, die ebenfalls angekündigt hat, bis Ende 2022 einen Vorschlag für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung vorzulegen.

BMEL will Herkunft von losem wie verpacktem Fleisch kennzeichnen

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Nun soll es zumindest für Fleisch schneller gehen. Das BMEL plant, die Herkunftskennzeichnung für Fleisch national und parallel zur Tierhaltungskennzeichnung bis Sommer 2023 auszuweiten. Dafür will das BMEL die bereits bestehende Herkunftskennzeichnung für verpacktes Frischfleisch auch auf unverpackter Ware anwenden. Derzeit besteht eine EU-rechtliche Herkunftskennzeichnungspflicht bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, das vor allem im Supermarkt abgepackt verkauft wird. Zudem gibt es die Rindfleischetikettierung, die noch aus der BSE-Krise herrührt.

Geburtsort und Gastronomie bleiben außen vor

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch bei loser Ware erfahren, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde, bereitet das BMEL einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor, bestätigt eine Sprecherin des BMEL gegenüber top agrar. Das würde allerdings bedeuten, dass der Geburtsort des Tieres bei der Herkunftskennzeichnung genauso wie bei der Tierhaltungskennzeichnung nicht berücksichtigt wird. Vielmehr sollen die bereits geltenden Regeln jetzt auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch national ausgeweitet werden. Das betrifft laut BMEL unverarbeitetes Fleisch, das z. B. in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt. Die Gastronomie bleibt damit wohl auch bei der Herkunftskennzeichnung wie bei der Tierhaltungskennzeichnung außen vor. Den Verordnungsentwurf dafür will das BMEL nach Informationen von top agrar schon Ende dieses Monats vorlegen.

Warten auf den Vorschlag der EU-Kommission

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will mit dem Schritt der Angst der tierhaltenden Betriebe begegnen, wonach ihnen nach der Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung günstige, ungekennzeichnete, ausländische Produkte Marktanteile wegnehmen könnten. „Kaufen Sie gern gutes deutsches Fleisch. Bei Anderen wissen wir halt nicht, wie es gehalten wurde“, sagte er in seinem Pressestatement nach dem Kabinettsbeschluss zur Tierhaltungskennzeichnung in der vergangenen Woche.

Für eine umfangreichere Herkunftskennzeichnung auch für andere Produkte wartet das BMEL auf Brüssel. Dort plant die EU-Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung EU-weit auf weitere Lebensmittel auszuweiten. Zur Debatte stehen dafür die Lebensmittel: Milch, Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Kaninchen- und Wildfleisch, Reis, Hartweizen in Teigwaren, Kartoffeln und Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten.

Umsetzung 5 x D unterliegt dem Handel

Die Wirtschaft tut sich nach anfänglichem Optimismus mit der freiwilligen Kennzeichnung der 5 Ds - in Deutschland geboren, aufgezogen, gemästet, geschlachtet und verarbeitet – bei der Herkunftskennzeichnung von Fleisch weiterhin schwer. In der Zentralen Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) habe die Kette zwar eine klare Definition für „5 x D“ erarbeitet, sagte der Geschäftsführer der ZKHL, Dr. Hermann-Josef Nienhoff gegenüber dem Wochenblatt. Die Umsetzung unterliege aber jedem Handelsunternehmen selbst. Und es gebe auch klare kartellrechtliche Grenzen, was diese Arbeitsgruppen vereinbaren dürften.

ZKHL steht vor Branchenvereinbarung für Herkunftslogos

Das Versprechen, 2022 eine freiwillige wirtschaftsgetragene Herkunftskennzeichnung zu präsentieren, hat die ZKHL noch nicht eingelöst. Dennoch geht es in der Arbeitsgruppe „Herkunft“ bei der ZKHL laut Geschäftsführer Nienhoff voran. Das Gremium arbeite an einer klaren Definition, was „Herkunft Deutschland“ für die Produktbereiche Schweinefleisch, Rindfleisch, Geflügel und Eier, Milch, Obst und Gemüse heißen soll, so Nienhoff. Die Leitlinien dazu seien bereits erarbeitet, eine Branchenvereinbarung in Vorbereitung und aktuell würden Tests laufen, welche Logos Verbraucher für die Herkunftskennzeichnung bevorzugen. „Geplant ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Die Arbeiten laufen flott und konstruktiv, und durch die Freiwilligkeit nehmen auch Skeptiker wie der Milchindustrie-Verband teil“, sagte Nienhoff.

Mit dem BMEL und seinen Plänen für eine staatlich verpflichtenden Herkunftskennzeichnung sei man im Austausch, heißt es bei der ZKHL. Aber darauf wolle die Branche nicht warten. Es gehe darum, jetzt die deutsche Produktion hervorzuheben und zu stärken.

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