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Herkunftskennzeichnung: BMEL will sich weiterhin an der EU orientieren

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bevorzugt für die Herkunftskennzeichnung eine EU-weit einheitliche Regelung. Das geht der CDU nicht schnell genug.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) setzt bei der nationalen Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln weiter auf eine europäische Regelung. „Eine EU-weit einheitliche Regelung erhöht die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen“, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin des BMEL, Ophelia Nick, in der Fragestunde des Bundestages am Mittwoch mit. Die EU-Kommission habe angekündigt, eine Erweiterung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel zu prüfen und bis zum vierten Quartal 2022 einen Vorschlag vorzulegen, erläuterte Nick weiter.

Nick: Nationale Lösung erst, wenn EU-Lösung ausbleibt

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Den Vorstoß von Frankreich, dass mit einer nationalen Herkunftskennzeichnung für Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung bereits voran geht, verfolge das BMEL zwar „mit großen Interesse“, sagte Nick. Dennoch will das BMEL das Ergebnis der Folgenabschätzung und den Legislativvorschlag der EU-Kommission zunächst abwarten. „Die Bundesregierung behält sich jedoch vor, eine nationale Lösung in Betracht zu ziehen, wenn eine befriedigende Lösung auf EU-Ebene ausbleibt“, kündigte Nick an.

Stegemann: Die Zeit haben Schweinehalter nicht

Das Vorgehen des BMEL geht dem Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion Albert Stegemann nicht schnell genug. „Die Ampel muss endlich vom Ankündigungs- in den Arbeitsmodus wechseln“, sagte Stegemann. Er kritisierte, dass das BMEL zunächst auf die Entwürfe der EU-Kommission warten will. „Diese Zeit haben aber gerade viele Schweinehalter in Deutschland nicht“, so Stegemann. Es ist aus seiner Sicht nicht einzusehen, warum Frankreich eine nationale Herkunftskennzeichnung jetzt verbindlich einführen kann, Deutschland aber nicht. Stegemann hatte das BMEL in der Fragestunde des Bundestages danach gefragt, ob die Bundesregierung noch vor der Sommerpause einen vergleichbaren Gesetzentwurf wie in Frankreich vorlegen werde.

Frankreich geht national voran

Frankreich flaggt die französische Herkunft auf Lebensmitteln bereits seit längerem aus. Ab dem 1. März 2022 müssen dort auch Restaurants und Kantinen die Herkunft des angebotenen Schweine-, Geflügel- und Lammfleischs angeben.

In Deutschland hatten SPD, FDP und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie eine Herkunftskennzeichnung inklusive Informations- und Aufklärungskampagne auf den Weg bringen wollen. Nach seinem Amtsantritt hatte Agrarminister Cem Özdemir jedoch klar gestellt, dass er zuerst auf den EU-Vorschlag warten wolle.

Geflügelwirtschaft fordert deutschen Vorschlag noch 2022

Die Geflügelwirtschaft fordert eine verbindliche Herkunftskennzeichnung von Fleisch in der Gastronomie in Deutschland noch für 2022. Deutschland könne dies wie Frankreich im Rahmen eines Projektes schon jetzt allein beschließen, sagte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, im Interview mit top agrar. „Ich erwarte von Herrn Özdemir, dass er nicht sagt, ich warte auf Brüssel. Sondern dass er sagt, wir haben das jetzt auf der Agenda und gehen aktiv voran“, sagte er. Ripke wünscht sich, dass das BMEL die Tierhaltungskennzeichnung mit der Herkunftskennzeichnung verbindet. Unter dem geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnen müssten prominent auch die 5 Ds - in Deutschland geboren, aufgezogen, gemästet, geschlachtet und verarbeitet – stehen, so sein Vorschlag.

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