Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) in Münster gibt Tipps zur Hofübergabe:
Die Hofübergabe ist eine Herausforderung für die ganze Familie. Wichtige Sachfragen, auch persönliche Wünsche, Wertvorstellungen und unterschwellige Ängste spielen eine große Rolle. Zum Beispiel:
- Abgeber & Ehepartner: Wie gestalten wir die Altersabsicherung? Haben wir genügend Auskommen? Wer pflegt uns? Wird der Betrieb wohl gut weitergeführt? Funktioniert das Zusammenleben?
- Hofübernehmer: Schaffe ich das? Wie lange binde ich mich? Reichen die Einahmen aus dem Hof für zwei Generationen? Funktioniert das Zusammenleben von Jung und Alt?
- Geschwister: Erhalten wir eine faire Hofabfindung? Bleiben der Betrieb und das „Zuhause“ erhalten? Kümmert der Hofnachfolger sich um die Eltern? Wer trägt die Pflegekosten? Wie entwickelt sich das Verhältnis zum Übernehmer?
Dabei vermischen sich wirtschaftliche, familiäre und ganz persönliche Belange. Oft brechen lange schwelende Familienkonflikte auf. Sich dieser Problematik bewusst zu werden und sie zu akzeptieren, ist der Schritt für eine erfolgreiche Übergabe. Schenken Sie der Hofübergabe deshalb große Aufmerksamkeit und nehmen Sie sich Zeit für Gespräche und zum Nachdenken.
Ein Patentrezept für eine gelungene Übergabe gibt es leider nicht, jede Familie muss ihren eigenen Weg finden. Dabei helfen Ihnen folgende Hinweise.
1. Position finden
Am besten beginnen Sie schon Jahre vor der eigentlichen Hofübergabe mit allen Familienmitgliedern über die Zukunft des Hofes zu sprechen.
Jeder sollte sich fragen, wie sich der Hof zukünftig entwickeln könnte. Als Betriebsleiter sollten Sie offen sein für die Gedanken und Meinungen von Ehepartner und Kindern, also des Hofnachfolgers und der weichenden Erben. Hören Sie jedem zu und begegnen Sie dessen Standpunkt mit Respekt. Versuchen Sie selbst zurückhaltend zu sein mit vorgefertigten Ideen. So können Sie schon Jahre vor der Hofübergabe gegenseitiges Verständnis und damit die Grundlage für eine gelingende Hofübergabe schaffen.
Ebenso sollten sich Übergeber und Übernehmer klar werden, wie es weitergehen soll mit dem eigenen Leben, der Familie und dem Betrieb.
- Manch ein Übergeber möchte weiter im Betrieb arbeiten, z.B. als Angestellter oder als Inhaber eines gewerblichen Betriebsteils. Andere Übergeber möchten sich eher aus der wirtschaftenden Tätigkeit zurückziehen und sich zum Beispiel auf ehrenamtliche Tätigkeiten konzentrieren oder mehr Freizeit mit dem Ehepartner haben. Wichtig ist, dass zunächst beide Ehepartner für sich eine ehrliche Antwort auf diese Fragen finden.
- Auch für den Übernehmer ist die Hofübergabe ein Zeitpunkt für ein Innehalten: Ist der Betrieb für die Zukunft gewappnet? Welches Ziel verfolgt der Übernehmer mit dem Betrieb: Alleinunternehmer zu sein oder ggf. Mitgesellschafter ins Boot zu nehmen? Bio oder konventionell? Was muss ggf. geändert werden? Ist es Zeit für den Nebenerwerb, für den Zuerwerb oder gar für die Aufgabe des Betriebes? Und wie ist die persönliche Situation des Übernehmers? Hat er bereits eine eigene Familie, Freund oder Freundin? Was denkt die Partnerin/der Partner über Familie, Betrieb und Berufstätigkeit?
2. Richtiger Zeitpunkt
Der passende Zeitpunkt für die Übergabe hängt von vielen Faktoren ab. Wie alt sind Übergeber und Übernehmer? Wie gesund und agil fühlt sich der Übergeber noch? Hat der Nachfolger seine Ausbildung abgeschlossen? Steht er schon in den Startlöchern oder möchte er noch Berufserfahrung sammeln? Stehen wichtige betriebliche Entscheidungen an?
Entscheidend ist, dass Übergeber und Übernehmer tatsächlich zur Hofübergabe bereit sind. Der Übernehmer muss die Verantwortung übernehmen wollen, den Betrieb aktiv weiterzuentwickeln, und der Übergeber muss Vertrauen können in Verantwortungsbereitschaft und Kompetenz des Nachfolgers.
Damit dies gelingt, ist es oftmals sinnvoll, die Hofübergabe gleitend zu vollziehen. Zum Beispiel, indem der Hofnachfolger
- zunächst als Mitarbeiter angestellt wird,
- eine Zeit lang den Hof pachtet oder
- als Mitunternehmer in einer GbR eingebunden wird.
Als Pächter oder Mitgesellschafter z.B. in einer GbR erlangt der Hofnachfolger automatisch Einblick in die Betriebsergebnisse und die Rentabilität des Hofes. Aber auch als Angestellter kann der Hofübernehmer, je nach Gestaltung des Arbeitsverhältnisses und der Zusammenarbeit, gut in die Unternehmerposition hineinwachsen.
So hilft der gleitende Übergang, dass Übergeber und Übernehmer im offenen Dialog ihre jeweiligen Planungen abgleichen und den richtigen Zeitpunkt der Übergabe bestimmen können.
Dabei sollten Hofübergeber und Hofnachfolger unbedingt darauf achten, die Hofübergabe nicht unnötig zu verzögern. Denn die Erfahrung zeigt, dass mit steigendem Alter die Skepsis meist zunimmt, während das Loslassen schwerer fällt. Der Übergeber sollte daher eher früher als später den Mut zur Übergabe aufbringen. Für den Übernehmer gilt es zu bedenken, dass er mit einer zu langen Mitarbeit nur unzureichend abgesichert ist. Das gilt insbesondere, wenn er Verantwortung für eine eigene Familie trägt.
3. Fakten prüfen
Wenn es konkret wird, steht auch der offene Umgang mit den harten Fakten an. Der Hofübernehmer braucht den Einblick in die Unternehmensergebnisse, er muss wissen, wie der Betrieb läuft. Nur so kann er eine belastbare Entscheidung für den Hof treffen.
Darüber hinaus müssen Übergeber und Hofnachfolger sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren. So verlangen die Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes und der Höfeordnung, dass der Hof „geschlossen“, das heißt, im Ganzen übertragen wird, nicht nur teilweise. Auch darf das Altenteil nur so hoch bemessen werden, dass es den Hof nicht überbelastet. Das gilt auch für die gesetzlich vorgesehene Bemessung der Abfindung der weichenden Erben. Je nach Betrieb kommen gegebenenfalls noch Sonderregelungen für gewerbliche Betriebszweige oder auch für auslaufende Betriebe hinzu.
Wichtig ist, dass Übergeber und Übernehmer genug Zeit einplanen. Zwei bis drei Jahre Vorlaufzeit für eine gut durchdachte Hofübergabe sind keine Seltenheit. Neben den Gesprächen in der Familie sollten Sie ruhig auch Beratung einholen. Das Angebot ist groß: Bauernverbände, Landwirtschaftskammern, aber auch Kirchen und ländliche Bildungsträger bieten Beratung, Vorträge und Seminare an.
Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, um Informationen zu sammeln und um sich selbst eine Meinung zu den verschiedenen Fragen wie z.B. Altenteil, Pflegeklausel, Abfindung, Biogas- und PV-Anlage usw. zu bilden.
4. Respekt und Kompromisse
Entscheidend für die Hofübergabe ist aber letztlich gegenseitiger Respekt aller Beteiligten und die Kompromissfähigkeit. Insbesondere Übergeber und Übernehmer müssen versuchen, die Positionen des jeweils anderen nachzuvollziehen und zu respektieren.
Der Übernehmer sollte nachvollziehen können, was der Übergeber und sein Ehepartner zur eigenen Altersabsicherung benötigen. Dafür muss der Übergeber offenlegen, welche Einnahmen ihm zur Verfügung stehen, z.B. aus Versicherungen, aus der Alterskasse, der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Quellen, wie zum Beispiel Windkraftbeteiligungen, PV-Anlagen etc. Nur so wird klar, wie viel Barrente der Erbe dem Hofübernehmer noch zahlen muss. Sprechen Sie auch ab, wie das Wohnrecht gestaltet werden soll und was gilt, wenn die Hofübergeber pflegebedürftig sind.
Umgekehrt sollten der Hofübergeber und sein Ehepartner nachvollziehen, wie der Hofübernehmer die Ertragssituation und die Leistungsfähigkeit des Hofes beurteilt – insbesondere unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung. Dabei sollte auch klar werden, wie hoch der mögliche Investitionsbedarf des Übernehmers für mögliche Umbauten des Betriebsleiterwohnhauses und des Altenteilerhauses bzw. der -wohnung ist.
Auch für die weichenden Erben sollten diese Aspekte transparent sein. Denn Fakt ist: Die Hofübergabe ist – wertmäßig betrachtet – ungerecht für die weichenden Erben. Sie sollten deshalb wissen, wie bei einer Hofübergabe gerechnet wird, um Verständnis für die Ermittlung ihrer Abfindungen zu entwickeln. Ebenfalls sollten Übergeber und Übernehmer versuchen, die Position der weichenden Erben zu verstehen, dass diese ggf. verstärkt auf die „Erbmasse“ schauen und sicher sein wollen, zumindest angemessen bedacht zu werden.
Im konkreten Hofübergabegespräch gilt es dann, Kompromisse zu finden. Gute Beratung leisten Berater bei Verbänden und Kammern, geschulte Mediatoren, ggf. Rechtsanwälte und Notare.
5. Sonderfälle regeln
Die Übergabe eines rein landwirtschaftlichen Betriebes unter Fortführung der Bewirtschaftung ist mittlerweile eher die Ausnahme. Immer mehr Landwirte sind zusätzlich an gewerblichen Betrieben beteiligt. Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Übergabe und Abfindung teils ganz andere, sodass noch mehr individuelle Regelungen gefunden werden müssen.
Das gilt auch für auslaufende Betriebe. Zwar sind hier meist geschlossene Übergaben an einen Übernehmer möglich, allerdings gestaltet sich vor allem die Abfindung der Geschwister anders, wenn der Hofnachfolger nicht vom Hof lebt. Eine erbrechtliche Benachteiligung der weichenden Erben ist dann nicht mehr gerechtfertigt. Hier sind dann ganz andere Regelungen gefragt. Auch eine Vererbung des auslaufenden Betriebes an mehrere Kinder sollten Sie ggf. in Betracht ziehen.
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Aktualisiert: Ratgeber Hofübergabe
Unser erfolgreicher Ratgeber „Hofübergabe gestalten, Abfindung regeln“ erscheint ab dem 3. Mai zum zweiten Mal. Die aktualisierte Ausgabe gibt Ihnen gebündelte Infos, wie Sie die Übergabe konkret gestalten können – je nachdem, ob Ihr Betrieb nach Höfeordnug oder BGB-Erbrecht vererbt wird.
Es geht um die Vorbereitung derHofübergabe und konkrete Regelungen für den Übergabevertrag des landwirtschaftlichen Betriebs sowie Mietobjekten, Biogas-, Windkraft- u. PV-Anlagen. Es gibt Tipps zur Gestaltung des Altenteils, der Höhe von Barrente und Abfindung sowie zum Thema Pflegeklausel.
Der Ratgeber beschäftigt sich zudem ausführlich mit allen Fragen zur Abfindung und Nachabfindung nach Höferecht bzw. BGB-Erbrecht. Zum Schluss geht es noch darum, wie der Hofübernehmer bereits früh den Blick nach vorn richtet und für sich und seine Familie die Weichen für die Zukunft stellt.
Alles in allem: Viele Tipps und Hinweise, wie Sie die Übergabe für Betrieb und Familie optimal gestalten können.
top agrar-Ratgeber: „Hofübergabe gestalten, Abfindung regeln“: 29,90 €, für Abonnenten 24,90 €.
Bestellung unter: Tel: 02501/801855,
E-Mail: buchvertrieb@topagrar.com,
Artikelnummer: 80504, ISBN 978-3-7843-5574-0