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Italien verbietet Lebensmittelimitate aus Zellkulturen und Insektenmehl

Per Gesetz verbietet Italien den Verkauf und Einsatz synthetischer Lebensmittel wie z.B. Fleischimitate oder Analogkäse sowie Insektenmehl als Zutat. Und da ist egal, was die EU genehmigt hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Für Italiener ist ihre Küche ein hohes Gut, dass dieses Jahr auch auf die Liste als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe gekommen ist. Und das Landwirtschaftsministerium heißt neuerdings „Ministerium für die Ernährungssouveränität“.

Insektenmehl oder Lebensmittel „aus dem Reagenzglas“ haben da nichts zu suchen, was nun auch per Gesetz festgelegt ist. Der Ministerrat hat einen von Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida vorgelegten Entwurf verabschiedet, der Herstellung und Verkauf synthetischer Lebensmittel verbietet. Nicht einmal eingeführt werden dürfen Lebensmittel aus Zellkultur, berichtet das Portal stol.it aus Südtirol.

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Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen zwischen 10.000 und 60.000 € und der Beschlagnahme der Ware rechnen. Der Bauernverband Coldiretti unterstützt den Gesetzentwurf, weil die nachgemachten Produkte zunehmend eine Konkurrenz für die Agrarerzeugnisse wurden. Die Bauern hatten deshalb kürzlich eine Petition zum Verbot synthetischer Lebensmittel gestartet, die in kurzer Zeit über eine halbe Million Unterschriften sammelte. Synthetisch hergestellte Produkte würden die Umwelt nicht schonen, weil sie mehr Wasser verbrauchen als die traditionelle Viehzucht, argumentiert Coldiretti.

Insektenmehl unerwünscht

Ähnliches gilt für Insektenmehl in Lebensmitteln. Die EU-Kommission hat bekanntlich einige Arten für den menschlichen Verzehr genehmigt. Die italienische Regierung verbietet nun aber auch hier die Verwendung in bestimmten Lebensmitteln wie Pizza und Pasta.

Bei anderen Produkten werden die Hersteller verpflichtet, auf dem Etikett deutlich lesbar auf enthaltendes Insektenmehl hinzuweisen, berichtet die Berliner Morgenpost. Und diese Produkte müssten in getrennten Regalen verkauft werden, die durch eine geeignete Beschilderung gekennzeichnet sind. Die Regierung begründet dies mit der Wahlfreiheit der Kunden.

Um „Betrug und unlauterem Wettbewerb“ vorzubeugen, müssen auf dem Etikett die genaue Bezeichnung des Inhalts und der Herkunftsort angegeben werden, so die Morgenpost weiter. Und auf demselben Etikett müsse auch auf das Risiko allergischer Reaktionen bei Verbrauchern hingewiesen werden, die an einer Allergie gegen Muscheln, Schalentiere und Hausstaubmilben leiden.

Auch das findet Coldiretti richtig. Die große Mehrheit der Italiener würde niemals Insekten auf den Tisch bringen, da sie als Fremdkörper in der nationalen Esskultur gelten, heißt es beim Bauernverband. Laut einer Coldiretti-Umfrage seien 54 % der Italiener gegen Insekten als Lebensmittel.

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