Ihre ablehnende Haltung zur Patentierung von Lebewesen hat die Katholische Landjugendbewegung (KLJB) bekräftigt. Mit Blick auf die in dieser Woche begonnene Verhandlung des Europäischen Patentamts über das sogenannte Tomaten- und Brokkoli-Patent rief die KLJB die involvierten Personen nochmals dazu auf, sich gegen eine solche Patentierung auszusprechen.
In der Natur vorgegebenes genetisches Material könne keine menschliche Erfindung sein, so die Landjugend. Dies müsse in der europäischen Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen klargestellt werden. Zudem müsse klar formuliert werden, dass technische Verfahren, die konventionelle Zucht unterstützten, nicht zur Patentierbarkeit der Zuchtverfahren und der daraus gewonnenen Pflanzen und Tiere führen könnten.
„Entsprechend unseres christlichen Naturverständnisses lehnen wir eine Biopatentierung entschieden ab“, betonte die KLJB-Bundesvorsitzende Karin Silbe. Wie viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen befürchte man zudem, dass der Ausgang des Verfahrens alle weiteren Patentanträge auf Pflanzen und Tiere konventioneller Züchtung betreffen könnte.
Nur ein Verbot der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren und aller Arten genetischen Materials - unabhängig davon, ob sie tierischen, pflanzlichen oder menschlichen Ursprungs sind - kann nach Einschätzung der Katholischen Landjugendbewegung ausreichende gesetzliche Klarheit garantieren. Vor allem auf europäischer Ebene, aber auch in Deutschland, sieht die KLJB deshalb dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.