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Keine Änderung der BVVG-Privatisierungsgrundsätze

Die Grundsätze für die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) werden bis auf weiteres nicht angepasst. Bund und Länder konnten sich bei ihrem turnusgemäßen Bilanzgespräch zur Tätigkeit der BVVG vergangene Woche nicht auf Änderungen verständigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Grundsätze für die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) werden bis auf weiteres nicht angepasst. Bund und Länder konnten sich bei ihrem turnusgemäßen Bilanzgespräch zur Tätigkeit der BVVG vergangene Woche nicht auf Änderungen verständigen.


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Allerdings zeigte der Bund bei dem Treffen auf Arbeitsebene seine Bereitschaft, der Länderforderung nach einer Verkleinerung der Verkaufslose entgegenzukommen. Dazu soll demnächst ein Vorschlag vorgelegt werden.


Bislang sehen die Privatisierungsgrundsätze eine Losgröße von bis zu 50 ha vor. Dem Vernehmen nach ist der Bund auch offen für Vorschläge, den Teilnehmerkreis der beschränkten Ausschreibungen zu erweitern und gegebenenfalls Junglandwirte einzubeziehen. Im Gegenzug verlangen die Bundesressorts eine Streichung der Gutacherklausel. Nach der können beide Seiten beim Direkterwerb ein Gutachten in Auftrag geben, wenn sie mit dem von der BVVG verlangten Kaufpreis nicht einverstanden sind.


„Gewachsenes Verständnis“


Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen des Bilanzgesprächs. Er sehe beim Bund „ein gewachsenes Verständnis für die Probleme ostdeutscher Landwirte beim Bodenerwerb“, erklärte der Minister nach dem Treffen in Magdeburg. Unterdessen hat das Bundesfinanzministerium seine Bereitschaft bekräftigt, über Alternativen zur derzeitigen Privatisierung durch die BVVG zu diskutieren. Man sei weiterhin offen für Vorschläge, die mittel- bis langfristig auch einen Verkauf aller restlichen BVVG-Flächen ermöglichen könnten, so der Staatssekretär vom Finanzressort, Dr. Hans Bernhard Beus, in einem Schreiben an die Landwirtschaftsministerien von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.


Nicht konkret genug


Die beiden Länder hatten vorgeschlagen, die BVVG-Flächen im Rahmen eines sogenannten „Treuhändermodells“ zu übernehmen und in Eigenregie zu verpachten oder zu privatisieren. Bei entsprechenden Mehrerlösen durch Preissteigerungen beim Boden würde der Bund daran beteiligt. Beus moniert in seinem Schreiben, der Vorschlag sei „nicht konkret genug“ umgesetzt. Zudem seien die bereits vor geraumer Zeit genannten Bedingungen - keine finanzielle Schlechterstellung des Bundes gegenüber einer Fortführung der Privatisierung nach bisherigem Muster, Änderung erst nach Abschluss des Alteigentümererwerbs sowie Übernahme des BVVG-Personals - „nur sehr unvollständig berücksichtigt“. Daher sei eine abschließende Prüfung nicht möglich gewesen.


Das Bundesfinanzministerium biete daher an, noch in diesem Jahr dazu konstruktive Gespräche mit allen neuen Bundesländern zu führen, heißt es in dem Schreiben des Staatssekretärs. Inwieweit das gelingt, bleibt indes abzuwarten. Brandenburg bekräftigte inzwischen noch einmal sein Desinteresse an einer Übernahme der BVVG-Flächen und einer Flächenverwertung in Landesregie. Zudem dürfte die nahende Bundestagswahl sachliche Gespräche zwischen allen Beteiligten schwierig machen.


Backhaus will Zugriff auf die Flächen


Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Dr. Till Backhaus bekräftigte seinen Willen, die Verwertung der Flächen in Landesregie durchzuführen. „Wir wollen den Zugriff auf die BVVG-Flächen“, sagte der SPD-Politiker. Agrarstrukturpolitik sei Ländersache und daher gehöre die Vergabe der BVVG-Flächen in Länderhand. Seine Partei werde dazu ein Konzept vorlegen und dies im Bundestagswahlkampf zur Diskussion stellen. Dem Bund hielt Backhaus erneut vor, er verfolge einseitige fiskalische Interessen. Wer jedoch wolle, dass sich landwirtschaftliche Betriebe entwickelten und insbesondere tierhaltende Betriebe Perspektiven behielten, müsse dem auch in der Bodenpolitik Rechnung tragen. „Wir wollen das“, so der Minister. (AgE)


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