Die Bundesregierung ist weiterhin strikt gegen eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete. „Die Landwirte brauchen hier Planungssicherheit“, sagte BMELV-Staatssekretär Dr. Robert Kloos in dieser Woche beim LVM-Landwirtschaftstag in Oldenburg. Die Länder unterstützen den Bund in dieser Frage.
Das machte der niedersächsische Landwirtschaftsminister Gert Lindemann deutlich. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete müsse unverändert fortgeführt werden. „Die Länder sind sich auch darin einig, dass wir keine Extra-Zahlungen für benachteiligte Gebiete aus der 1. Säule brauchen“, berichtete der Minister.
Die Kommission sieht dagegen Handlungsbedarf, die benachteiligten Gebiete nach einheitlichen Kriterien neu abzugrenzen. „Dazu hat uns auch der Europäische Rechnungshof aufgefordert“, betonte Dr. Georg Häusler, Kabinettschef von Agrarkommissar Ciolos vor den über 800 Landwirten in Oldenburg. Es könne doch nicht sein, dass einzelne Mitgliedstaaten bis zu 100 % ihrer LF als benachteiligtes Gebiet ausweisen würden und andere EU-Staaten mit ähnlichen naturräumlichen Gegebenheiten nur Bruchteile ihrer Fläche.
Zum Hintergrund:
Bisher werden die benachteiligten Gebiete in Deutschland nach der sogenannten Landwirtschaftlichen Vergleichszahl abgegrenzt. Diese beinhaltet auch sozio-ökonomische Kriterien wie die Nutzung der Flächen, die Betriebsgröße und die Entfernung der Flächen vom Betriebssitz.
Künftig will die Kommission nur noch acht biophysikalische Benachteiligungen akzeptieren. Dazu gehören beispielsweise die Länge der Wachstumsperiode, ein schlechter Wasserabfluss, Trockenheit oder eine Wurzeltiefe von weniger als 30 cm. Ebenfalls angerechnet werden eine Hangneigung von wenigstens 15 % sowie die Bodenbeschaffenheit. Die gesamte, als benachteiligt eingestufte Fläche dürfte in Deutschland dann um mehr als 800 000 ha schrumpfen. Das haben Berechnungen von Bund und Ländern ergeben. (lsp)
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