Krisenhilfe für landwirtschaftliche Betriebe: So kommen Sie an Ihr Geld!
Die Krisenhilfe der Bundesregierung sollen landwirtschaftliche Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen oder Geflügel ohne Antrag erhalten. Das Geld kann bis 30. September automatisch auf dem Konto sein.
Die Bundesregierung will bis Ende September 180 Mio. € Krisenhilfe für die Landwirtschaft auszahlen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat sie in der vergangenen Woche vorgestellt. In den Genuss der Zahlungen kommen Betriebe mit Gemüse, Obst, Wein, Schweinen und Geflügel.
Kein Antrag für Betriebe mit Greening-Prämie
Einen Antrag brauchen betroffene Betriebe für die Hilfe nicht stellen, bestätigt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage von top agrar. Betriebe, die das Nachhaltigkeitskriterium für die Hilfe erfüllen, dies ist in der Regel der Fall, wenn der Betrieb für das Jahr 2021 eine Greening-Prämie ohne umfangreiche Kürzungen und Sanktionen erhalten hat, erhalten die Hilfe ohne Antrag, so das BMEL. „Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zahlt die Anpassungsbeihilfe automatisch an die betroffenen Landwirte aus“, antwortet das BMEL weiter.
Betriebe ohne Greening-Prämie müssen Antrag stellen
Betriebe, die das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen (z. B. Schweine haltende Betriebe ohne Bodenbewirtschaftung, die mangels Fläche keine Greening-Voraussetzungen erfüllen können), müssen hingegen einen Antrag auf Kleinbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Voraussetzung ist, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist. Diese Kleinbeihilfe soll erst bis Ende des Jahres auf Antrag ausgezahlt werden. Die Anträge können voraussichtlich im Oktober gestellt werden.
Folgende Beihilfen sind geplant:
Freilandgemüsebau 386 Euro je Hektar Anbaufläche
Obstbau 126 Euro je Hektar Anbaufläche
Weinbau 64 Euro je Hektar Anbaufläche
Hühnermast 48 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern
Putenmast 135 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastputen
Entenmast 57 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastenten
Schweinemast 128 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen
Ferkelaufzucht 32 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln
Sauenhaltung 99 Euro je durchschnittlich gehaltener Sau
Obergrenze bei 15.000 €
Die Höhe der Beihilfe bemisst sich nach den Flächen- und Tierzahlen, die bei der SVLFG hinterlegt sind. Deshalb erfolgt auch die Auszahlung der Anpassungsbeihilfe an die Landwirtinnen und Landwirte durch die SVLFG. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt werden.
Auszahlung bis 30. September
Die Ausschüttung wird bis zum 30. September 2022 erfolgen, verspricht das BMEL. Für Landwirtinnen und Landwirte, die keine Greening-Prämie erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren, bereitet BMEL das Kleinbeihilfenprogramm vor. Diese Kleinbeihilfe soll erst bis Ende des Jahres auf Antrag ausgezahlt werden.
Noch ist der Gesetzgebungsprozess für die Krisenhilfe aber nicht abgeschlossen. Bis zum 23. Juni Können die Länder und die betroffenen Verbände noch eine Stellungnahme zum Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ einreichen. Das Bundeskabinett soll der Verordnung dann am 13. Juli zustimmen. Danach soll die Verordnung laut den Plänen des BMEL möglichst zeitnah nach der Kabinettsbefassung in Kraft treten.
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Die Bundesregierung will bis Ende September 180 Mio. € Krisenhilfe für die Landwirtschaft auszahlen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat sie in der vergangenen Woche vorgestellt. In den Genuss der Zahlungen kommen Betriebe mit Gemüse, Obst, Wein, Schweinen und Geflügel.
Kein Antrag für Betriebe mit Greening-Prämie
Einen Antrag brauchen betroffene Betriebe für die Hilfe nicht stellen, bestätigt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage von top agrar. Betriebe, die das Nachhaltigkeitskriterium für die Hilfe erfüllen, dies ist in der Regel der Fall, wenn der Betrieb für das Jahr 2021 eine Greening-Prämie ohne umfangreiche Kürzungen und Sanktionen erhalten hat, erhalten die Hilfe ohne Antrag, so das BMEL. „Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zahlt die Anpassungsbeihilfe automatisch an die betroffenen Landwirte aus“, antwortet das BMEL weiter.
Betriebe ohne Greening-Prämie müssen Antrag stellen
Betriebe, die das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen (z. B. Schweine haltende Betriebe ohne Bodenbewirtschaftung, die mangels Fläche keine Greening-Voraussetzungen erfüllen können), müssen hingegen einen Antrag auf Kleinbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Voraussetzung ist, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist. Diese Kleinbeihilfe soll erst bis Ende des Jahres auf Antrag ausgezahlt werden. Die Anträge können voraussichtlich im Oktober gestellt werden.
Folgende Beihilfen sind geplant:
Freilandgemüsebau 386 Euro je Hektar Anbaufläche
Obstbau 126 Euro je Hektar Anbaufläche
Weinbau 64 Euro je Hektar Anbaufläche
Hühnermast 48 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern
Putenmast 135 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastputen
Entenmast 57 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastenten
Schweinemast 128 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen
Ferkelaufzucht 32 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln
Sauenhaltung 99 Euro je durchschnittlich gehaltener Sau
Obergrenze bei 15.000 €
Die Höhe der Beihilfe bemisst sich nach den Flächen- und Tierzahlen, die bei der SVLFG hinterlegt sind. Deshalb erfolgt auch die Auszahlung der Anpassungsbeihilfe an die Landwirtinnen und Landwirte durch die SVLFG. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt werden.
Auszahlung bis 30. September
Die Ausschüttung wird bis zum 30. September 2022 erfolgen, verspricht das BMEL. Für Landwirtinnen und Landwirte, die keine Greening-Prämie erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren, bereitet BMEL das Kleinbeihilfenprogramm vor. Diese Kleinbeihilfe soll erst bis Ende des Jahres auf Antrag ausgezahlt werden.
Noch ist der Gesetzgebungsprozess für die Krisenhilfe aber nicht abgeschlossen. Bis zum 23. Juni Können die Länder und die betroffenen Verbände noch eine Stellungnahme zum Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ einreichen. Das Bundeskabinett soll der Verordnung dann am 13. Juli zustimmen. Danach soll die Verordnung laut den Plänen des BMEL möglichst zeitnah nach der Kabinettsbefassung in Kraft treten.