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BMEL will keine Zuschüsse für Düngemittel zahlen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt einen Zuschuss zum Kauf von Düngemitteln für landwirtschaftliche Betriebe ab. Bei den Krisenhilfen geht es einen anderen Weg als das Nachbarland Polen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sieht keine Notwendigkeit für die Zahlung eines Düngemittelzuschusses an landwirtschaftliche Betriebe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in Bundestag hervor. „Die Zahlung eines Düngemittelzuschusses stellt aus Sicht der Bundesregierung in Deutschland keine nachhaltig geeignete Hilfsmaßnahme für landwirtschaftliche Betriebe dar und wird daher nicht verfolgt“, heißt es darin wörtlich.

Die AfD wollte in ihrer Anfrage angesichts steigender Preise für Düngemittel unter anderem wissen, ob die Bundesregierung plant, den Kauf von Düngemitteln mit staatlichen Mitteln zu unterstützen. Sie verweist auf die polnische Regierung, die landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 5.300 € beim Kauf von Düngemitteln unterstützt.

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Die EU-Kommission hatte Polen eine Beihilfe für den Düngemittelkauf für Ackerland von 107 €/ha und für Grünland von 53,50 €/ha genehmigt. Nach Maßgabe aus Brüssel dürfen die Beihilfen allerdings umgerechnet 7.540 € pro Betrieb nicht übersteigen und müssen bis Ende des Jahres ausgezahlt werden. Mit dieser Regelung will Polen Landwirte unterstützen, die durch den Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind.

Düngerpreise gaben zuletzt etwas nach

Laut den neusten Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegt der Preisanstieg bei Düngemitteln und Stickstoffverbindungen im Mai 2022 bei + 110,9 % im Vergleich zum Vorjahrjahresmonat. Im Vergleich zum März und April 22 haben die aktuellen Kurse für N-haltige Düngemittel allerdings nach gegeben. Sowohl Importware als auch EU-Herkünfte wurden zuletzt etwas günstiger. Die Kurse für Kalkammonsalpeter (KAS) liegen je nach Region zwischen 610 und 860 €/t, die für Harnstoff bei 750 bis 1000 €/t. Angesichts der anhaltenden Debatte um das russische Erdgas könnten die Preise allerdings wieder steigen, rechnen Experten.

Nach Information der Bundesregierung bestehen derzeit keine Engpässe bei der Verfügbarkeit mit mineralischen Düngemitteln. „Sobald sich Engpässe abzeichnen, muss die Situation neu bewertet werden“, schreibt sie in ihrer Antwort an die AfD. Maßnahmen, die speziell Produktionsprozesse von Mineraldüngern betreffen, sind seitens der Bundesregierung derzeit nicht geplant. Allerdings werde die Mineraldüngemittelindustrie, wie andere Wirtschaftszweige auch, von der zum 1. Juli 2022 beschlossenen Abschaffung der EEG-Umlage profitieren, erwartet die Bundesregierung.

Anteil Wirtschaftsdünger könnte steigen

Die Bundesregierung rechnet damit, dass der Einsatz von Wirtschaftsdünger im Vergleich zum Mineraldünger 2022 steigt. „Die derzeitige Preissituation am Düngemittelmarkt führt grundsätzlich dazu, dass landwirtschaftliche Betriebe ohne Tierhaltung einen wesentlich höheren Anreiz als bisher haben, Wirtschaftsdünger aus Betrieben mit Tierhaltung und Regionen mit Nährstoffüberschüssen zu Düngezwecken verwenden“, schreibt sie in ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage. Zudem sieht sie die Rückgewinnung von Nährstoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft als Möglichkeit, die Abhängigkeit von Mineraldüngern zu senken.

Legt man den Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 zugrunde, wurden aus Wirtschaftsdüngern aus der deutschen Nutztierhaltung etwa 31 % des Stickstoff (N)-Bedarfs der deutschen Pflanzenproduktion, bemessen an den Bedarfswerten der Düngeverordnung, gedeckt. Rechnet man auch vergorenen Wirtschaftsdünger hinzu, steigt der Anteil auf 40 % N.

Am Montag hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) seine Verordnung zur Auszahlung der 180 Mio. € Krisenhilfe für die Landwirtschaft vorgestellt. Von den Zahlungen sollen vor allem Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen und Geflügel profitieren. Die Beihilfe wird über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben.

Folgende Beihilfen sind in Deutschland geplant:

  • Freilandgemüsebau 386 Euro je Hektar Anbaufläche
  • Obstbau 126 Euro je Hektar Anbaufläche
  • Weinbau 64 Euro je Hektar Anbaufläche
  • Hühnermast 48 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern
  • Putenmast 135 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastputen
  • Entenmast 57 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastenten
  • Schweinemast 128 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen
  • Ferkelaufzucht 32 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln
  • Sauenhaltung 99 Euro je durchschnittlich gehaltener Sau

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