Die umstrittene Durchführung der Sozialwahlen 2017 ausschließlich im Bereich der Unfallversicherung ist rechtmäßig, so das Urteil des Bundessozialgerichtes.
AbL kritisiert: Rund 300.000 Rentner bleiben ausgeschlossen
Damit dürften weiterhin die rund 300.000 Alters- und Erwerbsminderungsrentner in der Landwirtschaft nicht an der Sozialwahl teilnehmen, kritisierte Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Er verwies auf die aus einer Sicht nicht zutreffende Argumentation der Richter, dass diese Rentner - anders als die Unfallrentner - den landwirtschaftlichen Beruf nicht mehr ausübten und daher keine eigene Interessenvertretung in der Vertreterversammlung der SVLFG bräuchten.
Die landwirtschaftliche Praxis auf den Höfen sehe aber anders aus, so Janßen. Oftmals könne die Arbeit auf den Höfen nur durch die aktive Mitarbeit vieler Altenteiler geleistet werden. Deshalb müssten auch ihre Stimmen und ihre Interessen in der SVLFG-Vertreterversammlung gehört werden. Da das Bundessozialgericht dafür jedoch keine Gesetzesgrundlage gesehen habe, sei nun der Gesetzgeber gefordert, dafür eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen.
Jäger kritisieren weiterhin Pflichtmitgliedschaft
Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht sich durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts in seiner Kritik an der Pflichtmitgliedschaft der Jäger in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bestätigt. Obwohl den Jagdverbänden bei den Sozialwahlen 2017 erhebliche Hürden in den Weg gelegt worden seien, habe das Bundessozialgericht darin keine unzulässige Benachteiligung gesehen.
DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider zieht daraus die Schlussfolgerung, dass die Jagd nicht in die LUV passt. Das scheine jedoch gewollt zu sein: „Beiträge werden immer gern genommen, aber Mitsprache ist unerwünscht." Die Jagdverbände kritisierten seit Jahren die Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.