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Länder wollen zügig über Greening-Details entscheiden

Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung wird den Bundesrat aller Voraussicht nach ohne weitere Verzögerungen passieren. Das hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer am Rande der Agrarministerkonferenz am vergangenen Freitag in Potsdam erkennen lassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung wird den Bundesrat aller Voraussicht nach ohne weitere Verzögerungen passieren. Das hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer am Rande der Agrarministerkonferenz am vergangenen Freitag in Potsdam erkennen lassen.


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Man werde die Vorlage des Bundeslandwirtschaftsministeriums sorgfältig fachlich prüfen. Er sehe allerdings derzeit keine Stolpersteine für eine Zustimmung. Sein Schweriner Amtskollege Dr.Till Backhaus geht davon aus, dass Grauhafer und Buchweizen noch in die Liste der auf ökologischen Vorrangflächen zulässigen Zwischenfrüchte aufgenommen werden. Im Übrigen befinde sich die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) jedoch auf der Zielgeraden, so Backhaus. Damit zeichnet sich ab, dass die Länderkammer bei ihrer Sitzung im Oktober die Verordnung beschließen wird.


Im Vorfeld der Agrarministerkonferenz hatten sowohl der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, als auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt eine rasche Beratung und Verabschiedung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung im Bundesrat angemahnt.



Hintergrund


Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Ende August den Entwurf für eine Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vorgelegt. Das dazugehörige Gesetz war bereits vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verschiedet worden.


Neben weiteren Regelungen zum Greening wie Details zur Nutzung der ökologischen Vorrangflächen soll mit der Verordnung das mit der EU-Kommission abgestimmte Konzept zum „aktiven Betriebsinhaber“ umgesetzt werden. Danach bleiben Betriebsformen, die klassischerweise der Landwirtschaft zugerechnet werden, wie die flächengebundene Pensionspferdehaltung oder Landwirtschaft in Verbindung mit Urlaub auf dem Bauernhof, auch künftig förderfähig.


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