Die geplante Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ruft die Länder in einem bisher kaum gekannten Maße auf den Plan. Wie jetzt in Berlin bekannt wurde, werden im federführenden Umweltausschuss des Bundesrates aller Voraussicht nach deutlich mehr als 300 Änderungsanträge zu der vom Bundeskabinett beschlossenen Neuregelung gestellt.
Eine Vielzahl von Länderanträgen ist auch im Agrarausschuss zu erwarten. Bis Anfang März können die Bundesländer Anträge für die Ausschussberatungen stellen. Aufgrund der Fülle der Anträge gilt eine bislang vorgesehene Bundesratsbefassung mit der TA Luft Ende März als nahezu ausgeschlossen.
Stattdessen wird der Umweltausschuss aller Voraussicht nach die Einrichtung eines Unterausschusses beschließen. Der soll ab Mitte April versuchen, sich durch den Antragsberg zu arbeiten. Ziel ist es, dass die Länderkammer in jedem Falle noch vor der Sommerpause eine Stellungnahme beschließt. Letzte Gelegenheit dazu besteht in der Plenarsitzung am 25. Juni.
Die Novelle der TA Luft mit den geplanten strengeren Vorgaben für die Luftreinhaltung sorgt bekanntlich auch in der Landwirtschaft für Kritik. Der Deutsche Bauernverband (DBV) beklagt einseitige nationale Verschärfungen europäischer Vorgaben und warnt vor einem „Strukturwandelbeschleunigungsgesetz“. Insbesondere dürften der angestrebte Umbau der Tierhaltung und die Berücksichtigung höherer Tierwohlanforderungen nicht ausgebremst werden, heißt es beim DBV. Dort setzt man hohe Erwartungen in das Bundesratsverfahren.