In der Novemberausgabe der top agrar hieß es in einem Gastbeitrag des Steuerberatungsunternehmens wetreu aus Kiel, dass sich das Finanzamt neuerdings bei Ihrer Bank uneingeschränkt Einblick über Ihre Finanzen verschaffen und Infos zu Ihren Kontoständen, Zahlungseingängen und Zinserträgen einholen könne. Das erlaube das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz womit das Bankgeheimnis teilweise abgeschafft sei und man vor dem Fiskus nichts mehr verschweigen könne.
Nach kritischen Anmerkungen von Lesern stellt Stefan Heins von wetreu nun klar, dass das Finanzamt KEINE Daten zu Kontoständen und Kontenbewegungen direkt abrufen kann. „Allerdings schleicht sich der Fiskus zunehmend in die Daten der Bürger ein: Er kann Namen und Geburtsdaten von Kontoinhabern und -berechtigten abfragen sowie wann das Konto eröffnet oder beendet wurde. Damit verfügt der Fiskus über Informationen, mit denen er leichter an Daten zu Kontenstände und Kontenbewegungen kommen kann: Hat der Steuerprüfer die Stammdaten des Kontos, kann er alles andere in Erfahrung bringen. Was bisher nur im Ausnahmefall möglich war, wird zur Regel“, so Heins.
Die Rechte der Bankkunden wurden damit seiner Meinung nach stark eingeschränkt. Bisher hätten Finanzbehörden bei Ermittlungen besondere Rücksicht auf das „Vertrauensverhältnis“ zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden nehmen müssen. „Das zählt nun nicht mehr, der Fiskus hebt die bisherigen Ermittlungsbeschränkungen auf. Nun ist es für die Behörden deutlich einfacher, Bankdaten zu erfassen. Steuergerechtigkeit ist wichtig, aber der Datenschutz schließlich auch!", so der Steuerberater gegenüber top agrar.
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