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EU-Öko-Verordnung

Neues EU-Bio-Recht: Bio-Bauern müssen Vorsorgekonzept vorlegen

Nach langer Überarbeitung gilt nun die neue EU-Öko-Verordnung. Was ändert sich auf den Höfen?

Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem 01. Januar gilt die neue EU-Öko-Verordnung, die die EU mit 17 Durchführungsverordnungen ergänzt. Diese Verordnungen regeln die gesamte Bio-Wertschöpfungskette in der Europäischen Union und gelten somit für Bio-Landwirte, -Verarbeiter und -Händler und Importe von Bio-Lebens- und Futtermitteln.

Was ändert sich auf den Höfen?

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  • Öko-Landwirte müssen künftig Leguminosen in ihre Fruchtfolge integrieren. Das gehört für viele Bio-Betriebe bereits jetzt zur alltäglichen Praxis.
  • Beim Pflanzenbau festigt das neue Bio-Recht das Prinzip des bodengebundenen Anbaus und schließt jetzt auch den bodengebundenen Unter-Glas-Anbau ein.
  • Öko-Tierhalter müssen künftig eine hundertprozentig ökologisch-basierte Eiweißernährung der Nutztiere sicherstellen. Auch die Anteile an betriebseigenem Futter steigen: bei Wiederkäuern von 60 auf 70 % ab dem Jahr 2024. Bei Schweinen und Geflügel von 20 auf 30 % ab 2022.
  • Für Bio-Rindermäster entfällt die Ausnahmereglung zur Ausmast in reiner Stallhaltung. Die EU schreibt einen ganzjährigen Weidegang bzw. Außenauslauf vor.
  • Die EU regelt jetzt die Elterntier- und Bruderhahnaufzucht für Bio-Geflügelhalter. Ein überdachter Außenbereich im Geflügelstall (Veranda) ist nun auch auf EU-Ebene verpflichtend. Viele Bioverbände machten eine solche Veranda schon seit einiger Zeit zur Teilnahmevoraussetzung. Die Geflügelhaltung auf Ebenen (Volieren) hat die EU für Bio-Betriebe auf drei Ebenen begrenzt.

Kontrollen weiterhin jährlich, Vorsorgekonzept verpflichtend

Bio-Betriebe müssen sich auch in Zukunft mindestens einmal im Jahr einer Kontrolle unterziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Kontrolle jedoch alle zwei Jahre aus der Ferne stattfinden.

Um den Eintrag verbotener Stoffe in Bio-Produkte zu vermeiden, müssen Landwirte künftig Vorsorgemaßnahmen treffen. Ein Beispiel: Wird eine Sämaschine überbetrieblich auf ökologischen und konventionellen Höfen eingesetzt, muss der Bio-Landwirt eine Restentleerung und Reinigung sicherstellen. An einem solchen "kritischen Kontrollpunkt" könnten unerlaubte Stoffe (z.B. gebeiztes Saatgut) in die eigene Ware übertragen werden. Solche Vorsorgeschritte müssen Landwirte künftig durchführen und vor allem dokumentieren.

BÖLW: Nicht alle Regeln praxistauglich

Der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) rechnet nicht mit großen Veränderung auf den deutschen Biohöfen. Die deutsche Auslegung des europäischen Biorechts sei schon immer recht ambitioniert gewesen, heißt es aus dem Verband. Trotzdem hält der BÖLW nicht alle neuen EU-Regeln für praktikabel. Vor allem in den verschärften Regelungen zum Weidegang während der Endmast sieht der BÖLW ein Problem für einen Teil der Landwirte, die bislang in Altgebäuden gearbeitet haben. Diese müssten nun umbauen.

Weitere Infos zum neuen europäischen Bio-Recht finden Sie auf der Homepage des BÖLW.

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