Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Düngeverordnung

Nitrat: Rote Gebiete in NRW steigen auf das Dreifache

In NRW gibt es jetzt Gewissheit: Ab Dezember fallen 507.394 Hektar in rote mit Nitrat belastete Gebiete. Damit ist ein Drittel der Landwirtschaftsfläche von Einschränkungen bei der Düngung betroffen.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium hat am heutigen Donnerstag die Neuausweisung der roten Gebiete in Nordrhein-Westfalen (NRW) veröffentlicht. Danach fallen ab Dezember dieses Jahres 507.394 ha der landwirtschaftlichen Fläche in NRW in ein rotes mit Nitrat belastetes Gebiet. Bisher galt dies nur für 163.580 ha. Somit ergibt sich in NRW eine Vergrößerung der roten Gebiete um das 3,1-fache.

Bisher gibt es vom Landwirtschaftsministerium nur eine grobe Übersichtkarte mit der neuen Gebietskulisse. Die betroffenen Feldblockflächen sollen erst ab dem 1. Dezember 2022 im Internet unter https://www.elwasweb.nrw.de oder betriebsindividuell über das Düngeportal der Landwirtschaftskammer unter www.duengeportal-nrw.de abrufbar sein, teilt das Düsseldorfer Agrarministerium am Donnerstag mit.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Verdichtung in bereits betroffenen Regionen

Neue rote Gebiete treten vor allem in Regionen auf, in denen schon bisher rote Flächen vorlagen. Es erfolge eine Verdichtung der roten Gebiete in schon bisher betroffenen Regionen, heißt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Nur wenige Regionen seien hingegen von Neuausweisungen betroffen, in denen bisher keine roten Flächen lagen.

Die neue Landesdüngeverordnung wird am 30. November 2022 veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Ab dann gelten in allen roten Gebieten schärfere Vorschriften für die Düngung. Es sind die Gleichen, die bereits in den seit 2020 ausgewiesenen roten Gebieten gelten. Es ändere sich jetzt zwar die Nitratkulisse, nicht jedoch die damit verbundenen Verpflichtungen, heißt es aus dem NRW-Landwirtschaftsministerium dazu.

Schärfere Düngeregeln in roten Gebieten

Bundesweit müssen in roten Gebieten folgende Düngeregeln eingehalten werden:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 1.10. bis 31.1.

In NRW kommt die Pflicht zur Nährstoffanalyse von organischen Düngemitteln (mit Ausnahme von Festmist von Huf- oder Klauentieren) und eine verpflichtende Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz alle drei Jahre zu den Bundesmaßnahmen hinzu.

Alles hängt jetzt an Messstellen

Der Grund für die starke Erhöhung der Nitratkulisse in NRW ist, dass mit der Neuausweisung allein die Ergebnisse der Messtellen für die Einteilung in ein rotes Gebiet maßgeblich sind. NRW hatte stark von der erst 2020 eingeführten emissionsbasierten Binnendifferenzierung profitiert. Danach schrumpften die roten Gebiete von zuvor rund 350.000 ha auf 165.000 ha.

Auch innerhalb von potenziell belasteten Gebieten in einem Grundwasserkörper gab es viele Feldblöcke, in denen Landwirte ohne zusätzliche Einschränkung wirtschaften durften, wenn der berechnete Stickstoff-Saldo den maximal zulässigen Stickstoff-Eintrag nicht überschritten hat. Das greift nun nicht mehr. Zum anderen ist für die Neuausweisung eine geänderte Grundwasserverordnung relevant. Sie schreibt vor, bei Grundwassermessstellen die Denitrifikation (Nitratabbau) im Grundwasser zu berücksichtigen.

Die EU-Kommission hatte sich mit dem Ausweisungsverfahren der damaligen Landesregierung von 2020 nicht zufrieden gezeigt und eine bundeseinheitliche Ausweisung anhand der Messwerte in allen Ländern gefordert. Dem ist die Bundesregierung mit einer Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete nachgekommen. Laut dieser müssen nun alle Bundesländer bis 30. November 2022 ihre Gebietsausweisungen neu vornehmen.

Agrarministerin Gorißen ist unzufrieden

Das Landwirtschaftsministerium von NRW machte am Donnerstag deutlich, dass es mit der auferlegten Neuausweisung nicht zufrieden ist. „Die Erweiterung der Roten Gebiete trifft die Bäuerinnen und Bauern hart“, sagte Agrarministerin Silke Gorißen (CDU). Die bisherige Methodik sei verursachergerechter und damit stärker differenziert gewesen. Sie rief dazu auf, dass betroffene Betriebe nun eine Beratung der Landwirtschaftskammer gezielt nutzen sollten.

Um den Betrieben zur Seite zu stehen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen, ist laut Gorißen bei der Landwirtschaftskammer eine zentrale Infostelle zur Beantwortung von Anfragen eingerichtet, die eng mit dem für die Gebietsausweisung beauftragten LANUV zusammenarbeitet. Bei der Info-Stelle erhalten betroffene Landwirtinnen und Landwirte danach eine fachkundige Beratung bei betrieblichen Einzelfragen, etwa zu den Hintergründen der Einstufung der eigenen Flächen oder auch zu den Konsequenzen für die Düngung.

Bald mehr Messstellen

Für die neue Gebietsausweisung wurde ein Ausweisungsmessnetz mit rund 1.300 Messstellen herangezogen, bestätigte das LANUV. Die Messstellen und Daten unterschieden sich danach nur geringfügig von denen, die 2020 für die Ausweisung der roten Gebiete herangezogen wurden, als zusätzlich noch die Binnendifferenzierung galt.

Künftig soll das Messnetz allerdings erweitert werden, um eine genauere Gebietsdifferenzierung zu ermöglichen. Laut dem LANUV ist dafür in den nächsten Jahren eine Ausweitung auf 1.700 Messstellen in NRW geplant. Das engmaschigere Messnetz könne Landwirte dann entlasten, wenn keine nachweisliche Nitratbelastung vorliegt, stellte Staatssekretär Dr. Martin Berges am Mittwoch bei der Sitzung des Verbandsausschusses des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes in Aussicht.

Kommt die einzelbetriebliche Betrachtung?

Langfristiges Ziel sei aber, die Verursacher höherer Stickstoffeinträge stärker in den Fokus zu nehmen und somit ordentlich wirtschaftende Betriebe nicht in „Geiselhaft“ zu nehmen („Verursachergerechtigkeit“). Dafür sei eine einzelbetriebliche Betrachtung nötig, beispielswiese über die Stoffstrombilanz. Darauf aufbauend könnte es betriebsindividuelle Maßnahmen geben, falls die Stickstoffeinträge zu hoch sind.

Bis das möglich ist, vergehen aber noch mehrere Jahre, heißt es im Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf. Denn dafür müssten auf Bundesebne sowohl das Düngegesetz als auch die Düngeverordnung erneut angepasst werden. Und dann müsste auch noch die EU-Kommission das Verfahren akzeptieren. Eine grundsätzliche Zustimmung habe Brüssel allerdings bereits signalisiert, heißt es in Düsseldorf.

Bei der Herbst-Agrarministerkonferenz im September hatte NRW gemeinsam mit anderen Ländern den Bund gebeten, ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in roten Gebieten zu erarbeiten. „Bei nachgewiesen umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf. Hier muss dringend nachgebessert werden“, wiederholte NRW-Landwirtschaftsministerin Gorißen am Donnerstag.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.