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topplus Stickstoffdüngung

Länder drängen den Bund zu Ausnahmen in den roten Gebieten

Bis zum 30. November müssen die Länder die neuen roten Gebiete mit strengen Düngeregeln veröffentlichen. Ausnahmen für die dort geltenden Einschränkungen wird es so schnell aber nicht geben.

Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Neuausweisung der roten Gebiete tickt die Uhr. Nur noch bis zum 30. November 2022 haben die Länder Zeit, ihre Landesdüngeverordnungen anzupassen und ihre roten mit Nitrat belasteten Gebiete neu auszuweisen. Der Zeitplan ist nach der jüngsten Bundesratsentscheidung aus dem Juli ambitioniert. Auch in Nordrhein-Westfalen, wo die neue Landesregierung noch in der Einarbeitung ist und in Niedersachsen, wo Anfang Oktober gewählt wird, wollen die Regierungen die Frist einhalten, bestätigen die Landwirtschaftsministerien in Düsseldorf und Hannover gegenüber top agrar.

Die Düngeplanung für 2023 müssen die Betriebe dann bereits auf Grundlage der neuen Gebietskulisse anfertigen. In den neuen roten Gebieten gelten dann unter anderem die umstrittene Reduktion der Höchstmenge für Stickstoffdünger um 20 % und die schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N für die Ausbringung von organischen Düngemitteln.

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Rote Gebiete steigen bundesweit

Dabei ist die Zunahme der roten Gebiete sicher. Bundesweit wird nach Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) die Fläche der roten Gebiete um 45 % gegenüber der Ausweisung aus dem Jahr 2020 steigen. Besonders betroffen ist Nordrhein-Westfalen, wo die roten Gebiete nach der letzten Ausweisung drastisch geschrumpft waren. Nun wird sich die Kulisse der nitratbelasteten Gebiete von jetzt 165.000 Hektar auf mehr als 400.000 Hektar vergrößern, bestätigt das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf.

NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen erwartet damit neue Härten für die Betriebe. „Die neue Regelung kann bei bestimmten Kulturen durchaus zu Qualitäts- und Ertragseinbußen führen – zum Beispiel beim Gemüsebau“, sagte sie top agrar. Dennoch nehme NRW die EU-Vorgaben ernst. „Wir dürfen aber nicht pauschal vorgehen“, warnt Gorißen.

Länder fordern Bund zum Handeln auf

Gemeinsam mit anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein , Niedersachsen , Rheinland-Pfalz versucht NRW daher beim Bund Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen in den roten Gebieten für bestimmte Betriebe zu erwirken. Bei der Agrarministerkonferenz Mitte September warben die Länder für Ausnahmen für:

  • Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen, nachgewiesen durch den zulässigen Bilanzwert für Stickstoff,
  • Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko, nachgewiesen unter Berücksichtigung exakter Bewirtschaftungsdaten sowie
  • landwirtschaftliche Flächen, auf denen Maßnahmen einer aus wasserwirtschaftlicher Sicht nachweislich besonders grundwasserschonenden Bewirtschaftung im Rahmen von freiwilligen Kooperationen durchgeführt werden.

BMEL dämpft Hoffnung auf Ausnahmen

Doch die Umsetzung der Ausnahmen könnte lange Zeit in Anspruch nehmen. Denn das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sieht erstmal die Länder am Zug. „Bevor wir jetzt den Fokus auf Ausnahmen setzen, müssen wir erstmal die Regeln umsetzen“, sagte eine Sprecherin von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir top agrar. Das habe Priorität. Das BMEL verweist zudem auf die EU-Kommission. Diese sehe Deutschland „erst mittelfristig in der Lage, schon wieder Ausnahmen zu formulieren“, heißt es beim BMEL weiter. Zuerst müssten die Länder die Gebiete neu ausweisen, diese würde die Europäische Kommission dann intensiv prüfen.

In NRW wartet man hingegen auf das BMEL. Damit Ausnahmen möglich würden, müsste der Bund die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Dazu gehörten eine Anpassung des Düngegesetzes, der Stoffstrombilanzverordnung und der Düngeverordnung, heißt es in Düsseldorf. Auch das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen betont, dass der Bund hauptverantwortlich und federführend für ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in roten Gebieten sei.

NRW braucht für neue Messstellen Zeit

Seine eigenen Hausaufgaben mit mehr Messstellen will NRW wohl machen. „Viele Landwirte düngen schon jetzt sehr präzise. Wir müssen noch genauer sagen können, wer für die Nitratbelastung verantwortlich ist. Deshalb werden wir weitere Messstellen aufbauen, und nicht gleich ganze Regionen in Mithaftung nehmen“, verspricht Gorißen. Doch auch bei den Messstellen erbittet die Ministerin Geduld. „Das wird aber noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen“, sagt sie.

Im Umweltministerium von NRW bezeichnet man die Anforderung, bis zum 31. Dezember 2024 die Messstellen so auszubauen, dass ein geostatistisches Regionalisierungsverfahren angewandt werden kann, als „eine große Herausforderung“. „Daher wird neben dem Neubau von Grundwassermessstellen auch geprüft, inwieweit Messstellen anderer Betreiber die Qualitätsanforderungen erfüllen und zur Regionalisierung verwendet werden können", teilt es gegenüber top agrar mit.

Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahren noch nicht in Aussicht

Ruhe wird in das Nitratthema so schnell nicht kommen. Denn die EU-Kommission hat das EU-Vertragsverletzungsverfahren weiterhin nicht eingestellt. Konkrete Angaben, wann das zu erwarten sei, hält das BMEL aktuell für nicht möglich. „Die Europäische Kommission wird sich zuerst anschauen, was die Länder jetzt erarbeiten und dies intensiv prüfen“, heißt es beim BMEL dazu.

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