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Gemeinsame Agrarpolitik

Özdemir für Ausnahmen bei GAP-Stilllegung und Fruchtwechsel in 2023

Erst im Jahr 2024 sollen Landwirte die 4 %-Stilllegung und den Fruchtwechsel im Rahmen der GAP vorweisen müssen. Bundesminister Özdemir sprach sich am Samstag für die EU-Ausnahmen aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir (Grüne), will die von der EU-Kommission genehmigten Ausnahmen zur Stilllegung von 4 % des Ackerlandes und dem Fruchtwechsel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 nutzen. In einer Presseerklärung sprach er am Samstag von einem Vorschlag an die Länder. Das heißt, die Bundesländer müssen Özdemirs Angebot noch zustimmen.

Stilllegung aussetzen

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Özdemirs Vorschlag sieht vor, dass die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebes erst im Jahr 2024 greifen soll. Flächen, die bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren, sollen von der Ausnahme ausgenommen sein.

Auch die Regeln zum verpflichtenden Fruchtwechsel sollen Landwirte erst ein Jahr nach Beginn der neuen GAP-Periode einhalten müssen, so Özdemir.

Zustimmung der Länder wahrscheinlich

Nach den Diskussionen auf der Sonder-Agrarministerkonferenz in der vergangenen Woche gilt die Zustimmung der Agrarminister der Bundesländer als wahrscheinlich. Eine Mehrheit der Länder-Minister hatte bereits dort für die Ausnahmen gestimmt. Lediglich die Agrarminister der Grünen hatten sich dagegen ausgesprochen. In der Bundesregierung sei Özdemirs Vorschlag abgestimmt. Vorausgegangen war ein Streit um die Stilllegung in der Regierung zwischen der FDP und den Grünen.

Özdemir: „Kompromiss zugunsten der Ernährungssicherheit“

Der Agrarminister spricht bei seiner Entscheidung von einem „Kompromiss zugunsten der Ernährungssicherheit“. „Was ich vorlege, ist ein Kompromiss, der an der einen oder anderen Stelle auch wehtut, denn er sieht vor, die eigentlich geplanten zusätzlichen Artenschutzflächen erst 2024 einzuführen. In 2023 können die Bauern dann auf diesen Flächen weiter Nahrungsmittel anbauen“, sagte Özdemir.

Mehr Getreide

Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gehen wissenschaftliche Berechnungen davon aus, dass durch die Ausnahme der Stilllegung etwa 100.000 bis 180.000 Hektar Ackerland weiterhin für die Getreideproduktion zur Verfügung stehen könnten. Damit können etwa 600.000 bis eine Million Tonnen Getreide zusätzlich produziert werden, so das Ministerium. Durch das Aussetzen der Regeln zum Fruchtwechsel, könnten durch den Anbau von Stoppelweizen in Deutschland auf etwa 380.000 Hektar zu 3,4 Millionen Tonnen Weizen erzeugt werden, erklärt das Ministerium.

Was sieht Özdemirs Vorschlag genau vor?

Konkret heißt es in der Presseerklärung des BMEL vom Samstag:

  • Die erstmalige verpflichtende Flächenstilllegung soll im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Stattdessen soll weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchte (ohne Soja). Das gilt nur für die Flächen, die nicht bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren. Die bestehenden Artenvielfaltsflächen werden dadurch weiterhin geschützt und können ihre Leistung für Natur- und Artenschutz sowie eine nachhaltige Landwirtschaft erbringen.
  • Die Regelung zum Fruchtwechsel soll einmalig im Jahr 2023 ausgesetzt werden. Damit können Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland auch im Jahr 2023 Weizen nach Weizen anbauen.

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