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Pflanzenschutz-Novelle beschlossen

Die Pflanzenschutz-Novelle ist beschlossen. Krebserregende und andere - in den Augen der Brüsseler Politiker - hochgiftige Pestizide sollen vom europäischen Markt verschwinden.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Pflanzenschutz-Novelle ist beschlossen. Krebserregende und andere - in den Augen der Brüsseler Politiker - hochgiftige Pestizide sollen vom europäischen Markt verschwinden. Die Abgeordneten stimmten heute in Straßburg mit überwältigender Mehrheit für ein weitgehendes Verbot krebserregender, erbgutverändernder und fortpflanzungsschädigender Substanzen in Pflanzenschutzmitteln. Zwei Fungizide müssen danach noch in diesem Jahr vom Markt genommen werden, rund 20 weiteren Substanzen werden im Laufe des kommenden Jahrzehnts von den Feldern verbannt. Für die übrigen muss das Ablaufen der Zulassungen abgewartet werden, was bei einigen Pestiziden bis 2018 dauern kann. Verboten werden auch hormonell wirksame Substanzen. Für Wirkstoffe, die die Entwicklung des Immun- oder Nervensystems schädigen, sind strenge Sicherheitsprüfungen vorgesehen. Auch das Versprühen mit Hubschraubern oder Flugzeugen wird es in Zukunft nicht mehr geben. Die strengen Regeln gelten auch für Obst- und Gemüse-Importe aus Drittländern. Nach Einschätzung der Grünen nimmt Europa damit weltweit eine Vorreiterrolle ein.


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Einschränkend für das Verbot können jedoch die Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen für höchstens fünf Jahre beschließen, wenn es für die betroffenen Substanzen keine alternativen Mittel gibt. Dies gilt für Notfälle wie zum Beispiel Seuchen bei Getreide. Warnungen von Bauernverbänden und der Industrie vor Ernteeinbußen nannte die grüne Berichterstatterin Hiltrud Breyer "Panikmache". Von dem Verbot betroffen seien lediglich fünf bis acht Prozent der Pestizide. Die Industrie sei aufgerufen, nach Alternativen zu suchen.


Sonnleitner: Große Herausforderungen für Bauern



Der Bauernverband erklärte heute, es würde nun einige auf die Betriebe zukommen. Die tatsächlichen Auswirkungen würden erst in einigen Jahren sichtbar werden. Immerhin werde mit der zonalen Zulassung ein wichtiger Schritt in Richtung der seit vielen Jahren vom Berufsstand geforderten Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung in Europa getan, so Gerd Sonnleitner. Dies bedeute einen Abbau von Wettbewerbsverzerrungen für die Landwirte. Kritisch beurteilt der Verbandspräsident dagegen, dass mit der Einführung von pauschalen Ausschlusskriterien zur Zulassung von Wirkstoffen eine Abkehr von dem bisherigen risikobasierten Ansatz erfolge. Auch wenn die jetzt vorgesehenen Ausschlusskriterien nicht mehr den Wegfall der Mehrzahl der Pflanzenschutzwirkstoffe zur Folge haben werden, blieben doch gravierende und zur Zeit nicht abschätzbare Auswirkungen bestehen, betonte er. 

Hinsichtlich der Rahmenrichtlinie über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellte Sonnleitner fest, dass einige unverhältnismäßige und pauschale Auflagen entfallen seien. Allerdings könnten die nach wie vor sehr weitreichenden Regelungen für die künftige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erheblichen Bewirtschaftungseinschränkungen führen und zum Beispiel eine Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten sogar gänzlich in Frage stellen. 

Sonnleitner forderte, dass die Umsetzung und Ausfüllung der neuen Vorgaben für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den kommenden Jahren mit Augenmaß betrieben werden müsse, um die landwirtschaftliche Produktion nicht unverhältnismäßig einzuschränken.


Happach-Kasan: Mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit



Christel Happach-Kasan von der FDP erklärt dazu, das die neue EU-Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gar nicht so schlimm sei wie befürchtet aber auch nicht so gut, wie sie sein könnte. Die Novellierung habe vor allem mehr Bürokratie zur Folge, also höhere Zulassungskosten für bessere Pflanzenschutzmittel. Laut der Agrarexpertin werde jetzt zudem die Rechtsunsicherheit zunehmen, denn die Verordnung enthalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe.


Mit der nun beschlossenen Umstellung der Zulassung von der risikobasierten Zulassung auf die wirkstoffbasierte Zulassung wird laut Happach-Kasan der sichere Pfad einer wissenschaftlich orientierten Zulassung verlassen und die Verfahren zusätzlich erschwert. Dies sei im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, im Interesse von Natur und Landwirtschaft jedoch eindeutig der falsche Weg. "Es ist sehr ärgerlich, dass die Bundesregierung die Pflanzenschutznovelle in Brüssel nur mit geringem Interesse verfolgt hat", erklärte sie heute weiter. "Ministerin Ilse Aigner ist aufgefordert, künftig in Brüssel stärker die Interessen der Landwirtschaft sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten als ihr Vorgänger Seehofer dies getan hat."


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