Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Nach Urteil

Sozialwahl 2017 ungültig – SVLFG plant Revision

Die SVLFG hat die Sozialwahl 2017 rechtsfehlerhaft durchgeführt. Sie ist ungültig und muss wiederholt werden, urteilte das hessische Sozialgericht. Die Versicherung will dagegen nun vorgehen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Hessische Landessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 28. Januar die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Jahr 2017 für ungültig erklärt. Die SVLFG wird das Urteil eingehend prüfen und hiergegen voraussichtlich Revision einlegen.

Das Gericht gab mit seinem Urteil den drei eingelegten Berufungsverfahren der Kläger statt. Zur Begründung stellte es allein auf die Nichteinbeziehung der Rentner der Landwirtschaftlichen Alterskasse ab. Auch nach Auffassung des Landessozialgerichts ist die Rechtslage nach dem Gesetzeswortlaut nicht eindeutig. Es kam jedoch bei seiner Auslegung zu einem anderen Ergebnis als die SVLFG.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Gleichzeitig ließ das Gericht in den drei verbundenen Verfahren die Revision vor dem Bundessozialgericht zu. Die SVLFG wird dieses Rechtsmittel voraussichtlich nutzen, zunächst ist aber eine eingehende Prüfung des schriftlichen Urteils abzuwarten.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens bleiben aber alle bisherigen Beschlüsse der Selbstverwaltung der SVLFG nach dem Sozialgesetzbuch wirksam.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.