Die Zulassung zweier gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist vergangene Woche nicht auf ausreichende Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten getroffen. Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) fand sich keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Erstzulassung der Sojabohnenlinie A5547‑127 von Bayer CropScience und die Wiederzulassung der Monsanto-Sojabohne 40‑3‑2, jeweils für den Import als Futter- und Lebensmittel.
Gemäß den Bestimmungen des Lissabonvertrags wird diese bekannte Pattsituation jetzt nicht mehr an den Agrarministerrat zur Überprüfung weitergeleitet, sondern an einen Berufungsausschuss, der von hochrangigen nationalen Beamten gebildet wird. Können die Mitgliedstaaten auch dort keine klare Position finden, obliegt es der Europäischen Kommission, die beiden Linien zuzulassen. Die Behörde verwies in einer Pressemitteilung auf die betreffenden Unbedenklichkeitsgutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). (AgE)
vgl.:
EU berät über GVO-Sojazulassunge (15.11.2011)