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EU-Erzeugerorganisationen warnen

Ukraine-Importe bereiten immer mehr Sorgen

Sechs EU-Verbände aus dem Agrar- und Lebensmittelsektor fordern eine klare Strategie der EU-Kommission, um Ukraine-Importe zu begrenzen. Das soll die Kommission jetzt tun!

Lesezeit: 3 Minuten

Bei Landwirten und Lebensmittelherstellern in der EU wächst die Sorge über unregulierte Importe aus der Ukraine. Sechs EU-Verbände, die Erzeuger und Hersteller aus den Sektoren Zucker, Getreide/Ölsaaten, Geflügelfleisch und Eier vertreten, machten ihrem Unmut am Mittwoch gegenüber EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski Luft.

Das Treffen mit dem EU-Kommissar nutzen sie um ihre „große Besorgnis über die unbegrenzten Einfuhren aus der Ukraine zum Ausdruck zu bringen und mögliche konstruktive Lösungen für die künftige Steuerung der Warenströme vorzuschlagen“.

EU-Erzeuger sollen vor Ukraine-Importen geschützt werden

Die Verbände haben ein System ins Spiel gebracht, dass den Bestimmungsort von Waren und Agrargütern aus der Ukraine vor dem Grenzübertritt in die EU festlegen soll. Die Importe sollen dann nur dort landen können.

Verbände fordern Obergrenzen

Das Verbändebündnis fordert, dass die EU-Kommission Importobergrenzen für bestimmte Produktgruppen aus der Ukraine festlegen soll.

Importe, die darüber hinausgehen, sollten wieder aus der EU ausgeführt werden.

Konkret fordern die Verbände von der EU-Kommission:

  1. Verstärkte internationale Anstrengungen zur Erleichterung der Warenströme aus den Schwarzmeerhäfen, damit diese wieder zum wichtigsten Exportkanal werden.
  2. Zusätzliche Investitionen zur Verbesserung der Logistik und der Infrastruktur, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Transportrouten über Land, damit die Waren problemlos dorthin gelangen können, wo sie benötigt werden.
  3. Zusätzliche Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Produkte, die auf den EU-Binnenmarkt gelangen, den erforderlichen Pflanzenschutz- und Tierschutznormen sowie der Verwendung von antimikrobiellen Mitteln entsprechen, indem die Grenzkontrollen verstärkt werden.
  4. Schaffung eines Systems, das sicherstellt, dass der Bestimmungsort für alle Sendungen ukrainischer Agrarerzeugnisse vor dem Eintritt in die EU bestimmt wird.
  5. Einführung eines Systems, das gewährleistet, dass die ukrainischen Erzeugnisse diese vor der Einfuhr in die EU festgelegte Bestimmung erreichen und nicht anderswo landen, z. B. durch die Verwendung eines Pfandsystems.
  6. Einführung von Einfuhrschwellen für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse, die von den sechs Verbänden erfasst werden und der Handelsliberalisierung unterliegen, die auf dem Jahresdurchschnitt der Jahre 2021 und 2022 basieren.
  7. Alle Erzeugnisse, die über diesen Schwellenwert hinaus eingeführt werden, sollten außerhalb der EU ausgeführt werden müssen und somit nur für den Transit innerhalb des EU-Marktes bestimmt sein.

An dem Treffen mit Kommissar Wojciechowski nahmen die EU-Verbände der Geflügelbranche (AVEC), Maisanbauer (CEPM), Zuckerhersteller und Rübenanbauer (CEFS und CIBE), Eier- und Geflügelhändler (EUWEP) und der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände (COPA-COGECA) teil.

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