Eine Gruppe aus sechs Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hat rechtliche Schritte gegen die Wiederzulassung von Glyphosat auf EU-Ebene ergriffen. Das gab die Umwelt-NGO Pestizid Aktionsnetzwerk Europa am Donnerstag bekannt.
Die Umwelt-NGOs sehen „etliche Mängel“ im Verfahren der Glyphosat-Wiederzulassung. Aufgrund dessen haben sie die EU-Kommission offiziell aufgefordert, eine interne Überprüfung des Vorgangs durchzuführen und die Wiederzulassung von Glyphosat zurückzuziehen.
Umweltorganisationen können vor den EUGH ziehen
Die sogenannte Arhus-Konvention befähigt Umweltorganisationen, von der EU-Kommission zu fordern, EU-Verwaltungsakten intern zu überprüfen.
Die Kommission hat nun 22 Wochen Zeit, um zu antworten. Wenn die NGOs der Ansicht sind, dass die Antwort der Kommission die Rechtsverstöße immer noch nicht behebt, können sie die Antwort vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) anfechten.
Umweltorganisationen machen Kampfansage an EU-Kommission
Das NGO-Bündnis spricht von „einem ersten Schritt des juristischen Kampfes“ gegen Glyphosat.
„Die EU-Kommission, die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrer Verpflichtung versagt, die EU-Bürger und die Umwelt zu schützen“, so der schwere Vorwurf der NGOs.
In ihrer Beschwerde führen sie sieben Argumente gegen die Entscheidung der EU-Kommission auf. So wären im Zulassungsprozess kaum unabhängige Studien berücksichtigt worden. Die Europäische Chemikalienagentur hätte zudem das neue Erkenntnisse vernachlässigt, die zeigten, dass Glyphosat krebserregend sei.
Daneben hätten die EU-Behörden die neurotoxische und insektizide Wirkung von Glyphosat nicht ausreichend untersucht.
EU-Kommission weist Kritik zurück
Auf Nachfrage von top agrar weist die EU-Kommission die Kritik zurück.
„Die Entscheidung zur Wiederzulassung (von Glyphosat, Anm.) der EU-Kommission fußt auf robuster Wissenschaft und Evidenz“, sagte ein Kommissionsprecher am Freitag gegenüber top agrar.
In ihrer Entscheidung sei die Kommission den „umfassenden Gutachten“ von EFSA und ECHA gefolgt. Diese hätten gezeigt, dass „der Einfluss von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt keine kritischen Problembereiche“ habe.
Trotzdem „sei die EU-Kommission immer bereit, ihre Entscheidungen zu überprüfen“, so der Sprecher.
Glyphosat-Zulassung bis 2033
Die EU-Kommission hatte Ende November 2023 entschieden, das Herbizid Glyphosat um weitere zehn Jahre zuzulassen.
Vorausgegangen waren mehrere Abstimmungen unter den EU-Mitgliedstaaten, in denen sich keine ausreichende Mehrheit für oder gegen die Wiederzulassung von Glyphosat fand. Deutschland enthielt sich aufgrund von unterschiedlichen Standpunkten innerhalb der Bundesregierung.