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Wahl-Check: So wollen die Parteien in Bayern die Roten Gebiete praxisnäher gestalten

Am kommenden Sonntag finden die Landtagswahlen in Bayern statt. Doch welche Positionen nehmen die Parteien zu aktuellen landwirtschaftlichen Themen ein? Wir haben bei den Fraktionen nachgefragt.

Lesezeit: 4 Minuten

Deutlich mehr als vor früheren Landtagswahlen kämpfen die politischen Parteien in Bayern in diesem Jahr um die Gunst der Landwirte. Neben der CSU, die seit vielen Wahlperioden das Agrarressort besetzt, verstehen sich u. a. auch die Freien Wähler, die Grünen und die AfD als Verfechter einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. Entscheidend für die Landwirte in Bayern ist, welche Positionen die Parteien zu aktuellen agrarpolitischen Themen einnehmen.

So sorgen vor allem die Ausweisung der Roten Gebiete und die damit verbundenen Auflagen für viel Unverständnis und großen Ärger bei den Landwirten. Wir haben bei den aktuell im bayerischen Landtag vertretenen Parteien nachgefragt, wie sie die Roten Gebiete praxisnäher gestalten wollen.

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Parteien schieben sich Schwarzen Peter gegenseitig zu

Bei den Antworten fällt auf, dass sich die Parteien den Schwarzen Peter für die Probleme gegenseitig zuschieben. Weil die Ausweisung der Roten Gebiete abhängig ist von der Auswahl der Messstellen, will dieCSU beim von den Freien Wählern geführten Umweltministerium darauf hinwirken, dass schnellstens ausreichend Messstellen geschaffen werden, um eine nachvollziehbare Binnendifferenzierung vornehmen zu können. Zugleich sollten nach dem Willen der CSU die Messstellen, die nicht repräsentativ für ein größeres Anbaugebiet oder unbrauchbar sind zurückgenommen oder das Rote Gebiet angepasst werden. Auf Bundesebene macht sich die CSU stark für einzelbetriebliche Ausnahmen in Roten Gebieten und für Wasserschutzkooperationen.

Die Freien Wähler setzen ebenfalls auf eine deutliche Ausweitung des Messstellennetzes, um näher an das Verursacherprinzip zu kommen, sowie die Möglichkeit für einzelbetriebliche Ausnahmenregelungen. Dazu habe Bayern auf Drängen der Freien Wähler eine Initiative im Bundesrat eingebracht.

„Freie Wähler haben Versprechen nicht eingehalten“

DieSPD wiederum wirft den Freien Wählern vor, ihr Versprechen von 2019, dass Messtellennetz zu verzehnfachen, nicht eingehalten habe. Bayern habe noch immer weniger Messstellen als Baden-Württemberg und damit keine Trennschärfe zwischen den Gebieten. Die SPD verweist aber auch auf die Verantwortung für den Grundwasserschutz und die Einhaltung der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie.

„Seit 2019 drei unterschiedliche Gebietskulissen“

DieGrünen halten der derzeitigen Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern vor, dass seit 2019 die Gebietskulisse der Roten Gebiete dreimal neu ausgewiesen wurde. Damit sei der von der CSU propagierte Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft und Grundwasserschutz gescheitert. Aus Sicht der Grünen sind die Nitratwerte derzeit zu hoch. Die Grenzwerte der Nitratbelastung des Grundwassers müssten eingehalten und die Werte flächendeckend verbessert werden. Der Entwurf für die Anpassung des Düngegesetzes soll dazu führen, dass die Daten landwirtschaftlicher Betriebe über ihre Düngepraxis nachvollzogen werden könnten. Zudem sollten auf Basis der Betriebsdaten gezieltere Maßnahmen zur Erleichterung für gut wirtschaftende Betriebe erarbeitet werden.

Die FDP kritisiert vor allem die Fehler der vorgehenden Bundesregierung. Vom Melden der Belastungsmesswerte nach Brüssel über die oberflächennahe Messung bis zu den Gebietsausweisungen sei viel schief gelaufen. Die Partei fordert in Bayern eine nachvollziehbare und regional differenzierte sowie verursachergerechte Abgrenzung der roten Gebiete und einzelbetriebliche Ausnahmen für Betriebe, die besonders gewässerschonend wirtschaften.

„Verschärfung der Düngeverordnung war Fehler“

Die AfD hält die Verschärfung der Düngeverordnung für einen Fehler, weil sie auf einer falschen Datengrundlage basiere. Eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Pflanzen nach guter fachlicher Praxis müsse uneingeschränkt erhalten bleiben. Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngen, müssten gemäß Verursacherprinzip von den unverhältnismäßigen Auflagen befreit werden. Die Auflage in Roten Gebieten, 20 % unter Bedarf zu düngen, verursache neben Ernte- und Einkommensverlusten auch ökologische Probleme, wie den Verlust von Bodenfruchtbarkeit und Humusabbau.

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