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Bayern

Wolf: AfD schlägt Sonderregelung vor

Das Problem erhöhter Wolfspopulationen in Deutschland wird drastischer. Der jagdpolitische Sprecher der AfD Andreas Winhart fordert Rechtsicherheit für die Entnahme des Wolfes.

Lesezeit: 2 Minuten

Der jagd- und forstpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart und seine Kollegen Franz Bergmüller und Gerd Mannes halten zum Wohle der Bevölkerung, der Landwirtschaft sowie auch des Tierschutzes ein schnelles, präventives Handeln der Staatsregierung für nötig. Staatsministerin Michaela Kaniber habe in der Frage zur Entnahme von Wölfen bisher deutlich zu zögerlich gehandelt.

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Einige Wolfsrudel seien bereits in weniger bevölkerten Gebieten in Bayern sesshaft geworden. Es sei zu erwarten, dass sich der Wolf zukünftig auch in stärker bevölkerte Gebiete drängt. Daher braucht es jetzt konsequente Regeln zur Entnahme von Wölfen und umfangreiche Vorkehrungen, damit der Wolf dort leben kann, wo keine erwartbaren Folgen zu erwarten sind, meint Winhart. Dort wo es zu Interessenskonflikten kommt, soll der Wolf aber auch rechtssicher entnommen werden können. Eine Blaupause hierfür ist die sog. Kormoran- und Biberverordnung, die eine Entnahme geschützter Tiere in Ausnahmefällen bereits ermöglicht. Diese Ausnahmeregelung soll um den Wolf erweitert werden.

Schnelles Handeln erforderlich

Da die Rufe der Landwirtschaft nach einer konsequenten Bejagung des Wolfes in Bayern ebenso lauter werden wie die der Tierschützer, die sich freuen, dass der Wolf wieder heimisch ist, schlägt Winhart einen Kompromiss vor: „Unsere Lösung den Wolf in die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten aufzunehmen, ist hierbei ein aus unserer Sicht optimaler Konsens, um die Interessen von Tierschutz und der betroffenen Bevölkerung zusammen zu bringen. An den Beispielen Biber und Kormoran sieht man, wie es gut funktionieren kann. Ferner erspart man sich dadurch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht und nimmt dadurch auch den Druck der Entscheidung von den Jägern. Um ein schnelles Handeln zu gewährleisten ist von Seiten des Ministeriums ein deutlich schnelleres Handeln nötig. Es ist nicht sachdienlich, wenn sich die Feststellung, ob es sich um einen wandernden Wolf oder Wolfshybriden, beispielsweise bei einem gerissenen Reh, handelt, teils über Wochen hinzögert. Hier muss schnell und konsequent unter Einbindung der örtlichen Jägerschaft gehandelt werden.“

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