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BZL

Anzahl der Handelsmühlen nahezu konstant – Dinkelvermahlung erneut gestiegen

Im Wirtschaftsjahr 2020/21 vermahlten die 185 deutschen Handelsmühlen rund 8,76 Mio. t Getreide. Davon entfielen rund 310.000 t auf Dinkel (+ 60.000 t). Mehr im neuen BZL-Bericht Mühlenwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat die aktuellen Daten zur Mühlenwirtschaft 2021 veröffentlicht. Demnach nahm die Anzahl der Mühlen um weitere zwei Betriebe ab, so dass im aktuellen Wirtschaftsjahr 185 Mühlen tätig waren.

Die insgesamt vermahlene Getreidemenge verteilt sich auf rund 7,3 Mio. t Weichweizen, 670.000 t Roggen, fast 310.000 t Dinkel sowie 440.000 t Hartweizen. Die durchschnittliche Vermahlung pro Mühle ist mit 47.351 t nahezu gleich geblieben.

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Vermahlung von Dinkel deutlich gestiegen

Es wurden nahezu 310.000 t Dinkel vermahlen, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um fast 60.000 t entspricht. Hieraus wurden 242.000 t Dinkelmehl hergestellt. Die größte Rolle spielt hierbei weiterhin die Type 630, die – wie auch im Vorjahr — fast 70 % des hergestellten Dinkelmehls ausmacht, gefolgt von rund 51.000 t (etwa 21 %) hergestelltem Vollkorndinkelmehl.

Verschiebung in nahezu allen Mühlen-Größenklassen

Zwischen den einzelnen Größenklassen der meldepflichtigen Mühlen kam es zu einigen Verschiebungen. So befinden sich in der Größenklasse 5.000 bis 10.000 t drei Mühlen weniger als im Vorjahr, ebenso in der Größenklasse 25.000 bis 50.000 t.

In der Größenklasse 10.000 bis 25.000 t befinden sich drei Mühlen mehr und in der Größenklasse 50.000 bis 100.000 t zwei Mühlen mehr. In den Größenklassen bis 5.000 t und über 200.000 t gab es keine Veränderung der Anzahl.

Kleine Betriebe spielen weiterhin vor allem in der Region Süd eine Rolle. Von 97 meldepflichtigen Mühlen haben 55 eine Vermahlung von weniger als 5.000 t. Hierin enthalten sind auch 21 Mühlen (18 davon in der Region Süd), die unter 1.000 t vermahlen. Diese Betriebe melden, da sie aufgrund anderer Erhebungsmerkmale, beispielsweise als Mischfutterhersteller oder Schälmühlen, meldepflichtig sind.

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